Drucksache - 0401/IV  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
13.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (Fortsetzung der 10. öffentliche Sitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 13.08.2012
2.Beschluss vom 14.09.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor):


Bezirksamt Mitte von Berlin       . Juli 2012

Abt.  Soziales und BürgerdiensteTel.:918 44515

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über die Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Frau

Dr. Nora Düwell

Max-Beer-Str. 8, 10119 Berlin

 

wird zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Mitte 10 für fünf Jahre gewählt.

 

A) Begründung:

 

Die Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers Herrn Egon Kutzera ist im Mai 2012 abgelaufen. Herr Kutzera steht für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.

Gemäß den Vorschriften des Berliner Schiedsamtsgesetzes wurde in geeigneter Form, z.B. durch Pressemitteilungen die Neubesetzung der Schiedsamtsstelle öffentlich gemacht.

Frau Düwell hat gegenüber den anderen Bewerbern um das Schiedsamt aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen und der sachlich vorgetragenen fachlichen Kompetenz in einer Vorstellungsrunde überzeugt.

 

B) Rechtsgrundlagen:

 

§ 16 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

§ 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes

 

 

C) Auswirkung auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)          Auswirkung auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume einschließlich Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung und Reinigung eine monatliche Entschädigung in Höhe von 48,57 €

b)          Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

      keine, weil kein zusätzliches Personal

 

 

Berlin, den     17. Juli 2012

 

            von Dassel

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen