Drucksache - 0005/IV
Gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin wird der Ältestenrat gebildet. Der Ältestenrat besteht aus 13 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
dem/der Vorsteher/in dem/der stellv. Vorsteher/in
und
5 Mitgliedern der Fraktion der SPD 3 Mitgliedern der Fraktion die Grünen 1 Mitglied der Fraktion der CDU 1 Mitglied der Fraktion Die Linke 1 Mitglied der Fraktion der Piraten
Die Benennung der Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgt durch die Fraktionen. |
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