Drucksache - 2213/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Trifft es zu, dass Parteien ihre Großplakate widerrechtlich und teilweise auch brachial in Grünanlagen aufgestellt und dabei auf die vorhandene Vegetation keinerlei Rücksicht genommen haben? Falls ja: Welche Parteien in welchem Umfang?
2. Welche Maßnahmen mit welchem Erfolg hat das Bezirksamt gegen diese Verletzung des Grünanlagengesetzes unternommen?
3. Wurden Bußgelder verhängt? Wenn ja, in welcher Höhe an wen? Wenn nein, warum nicht?
4. Wie bewertet das Bezirksamt das Verhalten einiger Parteien, die sich mit dem durch eine illegale Genehmigung zur frühzeitigen Plakatierung durch das Bezirksamt erlangten Werbevorteil nicht begnügen, sondern auch das Grünanlagengesetz missachten, um sich gegenüber anderen Parteien einen Werbevorteil zu verschaffen?
5. Wie will das Bezirksamt dazu beitragen, dass sich zukünftig auch SPD, CDU und FDP an bundesdeutsche Gesetze halten?
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