Drucksache - 2203/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Weiterführung des Bebauungsplans III-46-1 (Schillerbibliothek) im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding auf der Grundlage des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbs sowie der Sicherung von Nachnutzungspotentialen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 24.08.2011
Anlage Plan 01
Anlage Plan 02
Analge Plan 03
Anlage Plan 04
Anlage Plan 05
Anlage Plan 06

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2203 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Beschluss über die Weiterführung des Bebauungsplans III-46-1 (Schillerbibliothek) im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding auf der Grundlage des Ergebnisses des Realisierungswettbewerbs sowie der Sicherung von Nachnutzungspotentialen.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 16.08.2011 beschlossen:

 

I.          Der Bebauungsplan III-46-1 für das Grundstück Müllerstraße 147 und Flurstück 308/3 im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding, wird auf der Grundlage des 1. Preisträgerentwurfs des Realisierungswettbewerbs "Erweiterung der Schillerbibliothek" sowie unter Sicherung von Nachnutzungspotentialen für die im Geltungsbereich liegenden Rathausgebäude weitergeführt.
 

II.        Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.

 

 

Nach Einleitung des Bebauungsplanverfahrens III-46-1 zur planungsrechtlichen Sicherung der Erweiterung der bestehenden Schillerbibliothek zu einer Mittelpunktbibliothek mit Erweiterungsoption zu einer Bezirkszentralbibliothek am Rathausstandort Müllerstraße, wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein Realisierungswettbewerb "Erweiterung der Schillerbibliothek" ausgelobt und am 16. Juni 2011 entschieden.

Im Rahmen dieses Wettbewerbsverfahren wurde am Vorabend der Preisgerichtssitzung, zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit, eine öffentliche Bürgerversammlung mit der Präsentation der eingereichten Wettbewerbsarbeiten durchgeführt.

 

Ziel des Verfahrens war, einen städtebaulich und gestalterisch anspruchsvollen sowie funktional überzeugenden Entwurf zu erhalten, der sich sensibel in das denkmalgeschützte Ensemble auf dem Rathausbaustandort Müllerstraße mit den Bauten des Architekten Bornemann einfügt.

Durch den Ausbau der Schillerbibliothek soll die Bedeutung der Müllerstraße als ein zu entwickelndes Hauptzentrum im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Aktives Stadtzentrum" gestärkt werden.

 

Der 1. Preisträgerentwurf der Architekturgemeinschaft AV1 GmbH, Kaiserlautern, ist nunmehr die Grundlage für die planungsrechtliche Sicherung der kurzfristig vorgesehenen Erweiterung der Schillerbibliothek zu einer Mittelpunktbibliothek mit ca. 1.780m² Programmfläche und dem langfristigen Flächenerweiterungspotential für eine Zentralbibliothek mit ca. 6.500m² Nutzfläche.

 

Das Realisierungskonzept des Preisträgerentwurfs beinhaltet eine Brandwandbebauung östlich des Rathausturms zwischen der Müllerstraße und der Genter Straße. Die Umsetzung der Bebauung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Im Rahmen des 1. Bauabschnittes soll die Mittelpunktbibliothek und im 2. Bauabschnitt die Zentralbibliothek des Bezirks Mitte realisiert werden.

 

Der 1. Bauabschnitt ist so verortet, dass das bestehende Restaurantgebäude an der Müllerstraße vorerst verbleiben kann und erst langfristig zur Disposition steht. Die Integration/Verlagerung in die zukünftige Gebäudestruktur wird planungsrechtlich möglich sein.

 

Planungsrechtlich ist beabsichtigt, die zukünftigen Bibliotheksgebäude durch "Baukörperausweisung" festzusetzen.

 

Die zwischenzeitlich, seit Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch das Bezirksamt Mitte getroffenen Konsolidierungsentscheidungen zur teilweisen Aufgabe bestehender Rathausnutzungen im Rathausturm sowie die beabsichtigte Übertragung der Gebäude an die BIM machen es erforderlich, Nachnutzungspotentiale zu sichern.

Die ursprünglich vorgesehene Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Rathaus und Bibliothek ist in Anbetracht dieser Entwicklung nicht mehr zielführend.

Zur Gewährleistung eines, dem Standort angemessenen, langfristig flexiblen Nutzungsspektrums, ist die Ausweisung als Kerngebiet (MK) gem. § 7 BauNVO erforderlich.

Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

Der Ausschluss u. a. von Spielhallen und großflächigen Einzelhandel sowie ggf. weiteren, an diesem Standort unverträglich einzustufenden Nutzungen, wird Bestandteil der planungsrechtlichen Ausweisungen werden.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt ca. 2.700.- € benötigt, die im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereit gestellt sind.

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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