Drucksache - 2198/III  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-76B (Potsdamer Straße / Lützowstraße / Am Karlsbad)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 23.08.2011
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 

 


Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2198 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1-76B (Potsdamer Straße/
Lützowstraße/Am Karlsbad).

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.08.2011 beschlossen:

 

              I.              Der Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße) für die Grundstücke Potsdamer Straße 61, 63, 65, 82, 84 und 86 und Bissingzeile 2, 4, und 6 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten wird

                            -              reduziert um die Grundstücke Potsdamer Straße 82, 84 und 86 und

                            -              erweitert um die Grundstücke Potsdamer Straße 53 / 59, Am Karlsbad 1  11 und 32  33, Bissingzeile 1 sowie um solche Teilflächen der Grundstücke Bissingzeile 5 / 13, die nicht als Straßenverkehrsflächen festgesetzt bzw. gewidmet sind.

 

                            Der Neue Bebauungsplantitel lautet: Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Am Karlsbad) für die Grundstücke Potsdamer Straße 53 / 65, Am Karlsbad 1  11 und 32  33, Bissingzeile 1 sowie Teilflächen der Grundstücke Bissingzeile 5 / 13 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten.

 

              II.              Baugesuche, die der Durchführung dieser Planung entgegenstehen, sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

 

Veranlassung für die Änderung des Geltungsbereiches für den aufzustellenden Bebauungsplan 1-76B sind folgende städtebauliche Gründe:

Das Bezirksamt hat am 24.5.2011 die Aufstellung von neun Bebauungsplänen zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung beschlossen. Inzwischen wurden genauere Untersuchungen der Plangebiete und der Rechtslage durchgeführt. Dabei hat sich für das Bebauungsplanverfahren 1-76B ergeben, dass die ursprünglich vorgesehene Entwicklung eines Mischgebietes in dem zur Zeit als Kerngebiet festgesetzten Geltungsbereich des Bebauungsplanes II-95 nicht realistisch ist. In diesem Plangebiet (Grundstücke Potsdamer Straße 82 / 86) sind u. a. drei kerngebietstypische Vergnügungsstätten und zugleich keinerlei Wohnungen vorhanden. Die Wahrscheinlichkeit, dass auf diesen Grundstücken in absehbarer Zeit Wohnungen errichtet werden, ist äußerst gering. Darüber hinaus wäre hier die Schaffung von Wohnraum aufgrund der Rahmenbedingungen äußerst konfliktbeladen.

Die Festsetzung eines Mischgebietes würde einen Zwang zur Schaffung einer Mindestzahl von Wohnungen bewirken und dadurch Konflikte schaffen, die nicht zum Ausgleich gebracht werden können. Darüber hinaus würde die Festsetzung eines Mischgebietes auch die im Gebiet bestehenden städtebaulichen Spannungen kaum verringern. Vor diesem Hintergrund wird für diese drei Grundstücke ein Planungsbedarf im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB nicht gesehen. Das Plangebiet 1-76B soll daher im Westen um die Grundstücke Potsdamer Straße 82 / 86 reduziert werden.

Zugleich ist eine Erweiterung des Plangebietes im Nordosten um diejenigen Flächen vorgesehen, die in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen II-69 und II-176 als Kerngebiet i. S. v. § 7 BauNVO ohne besondere Regelungen zu Vergnügungsstätten festgesetzt sind. Es handelt sich um die Grundstücke Potsdamer Straße 53 / 59, Am Karlsbad 1  11 und 32  33, Bissingzeile 1 sowie solche Teilflächen der Grundstücke Bissingzeile 5 / 11, die nicht als Straßenverkehrsfläche festgesetzt sind. Darüber hinaus soll der nicht als Straßenverkehrsfläche benötigte Teil des Grundstücks Bissingzeile 13 einbezogen werden – ein Grundstück, welches zwischen den Geltungsbereichen II-69 und II-176 liegt und für das noch die Ausweisung des Baunutzungsplanes als Kerngebiet gilt.

Auf diesen Erweiterungsflächen sind Vergnügungsstätten bislang allgemein zulässig, für sie war aber in der „Studie zu planungsrechtlichen Neuregelungsbedarfen in den Ortsteilen Gesundbrunnen, Hansaviertel, Moabit, Tiergarten und Wedding im Bezirk Mitte von Berlin“, auf der die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 1-76B basiert, kein dringender Handlungsbedarf gesehen worden. Aufgrund der jüngsten Nachfrageentwicklung und den zu erwartenden Nachfrageverschiebungen durch das Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin ist es jedoch sinnvoll, auch in diesem Bereich einer massiven Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegenzuwirken.

Für den Erweiterungsbereich ist bereits eine detaillierte Bestandsaufnahme erfolgt. Es handelt sich um ein Gebiet mit zahlreichen, auch größeren Gewerbebetrieben, die ausnahmslos als nicht wesentlich störend klassifiziert werden können. Zugleich weist das Gebiet einen so hohen Wohnanteil auf, dass es sich faktisch um ein Mischgebiet handelt.

Der Erweiterungsbereich ist im Flächennutzungsplan als „gemischte Baufläche M2“ dargestellt und liegt außerhalb der im StEP Zentren 3 und im bezirklichen Einzelhandels- und Zentrenkonzept dargestellten zentralen Orte.

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG;

Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine.

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine.

 

 

 

Berlin, den 02.08.2011

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                       Gothe

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

              -              Übersichtsplan „Änderung des Geltungsbereiches 1-76B“ (Stand: 8. Juli 2011)

 

 
 

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