Drucksache - 2069/III  

 
 
Betreff: Verbleib des Bürodienstgebäudes Parochialstr. 3 im Fachvermögen des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 15.03.2011
2. Beschluss vom 17.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

     03.2011

 

44 600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                     2069 / III

 

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage - zur Beschlussfassung –

 

über den Verbleib des Bürodienstgebäudes Parochialstr. 1-3 im Fachvermögen des Bezirkes

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bürodienstgebäude Parochialstr. 1-3 als  Standort für die BVV Mitte und Teile  des LuV Bürgerdienste wird nicht auf- und abgegeben, sondern verbleibt im Fachvermögen des Bezirkes Mitte.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 sind die durch den Verbleib des Bürodienstgebäudes Parochialstr. 1-3 weiterhin den Bezirkshaushalt belastenden finanziellen Aufwendungen über die bereits durch das Bezirksamt vorgeschlagenen Kostensenkungen hinaus durch weitere strukturelle Kostensenkungen zu untersetzen.

 

Begründung:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Sitzung am 11.06.2009 im Zusammenhang mit seinem Beschluss zur Änderung (Anhebung) des Bezirksplafonds auch ein „Altschuldentilgungsmoratorium“ beschlossen (Drs. 16/2474). Danach können Bezirke, die per 31.12.2008 Altschulden vorweisen, im Rahmen bezirksindividueller Konsolidierungskonzepte ein zweijähriges Tilgungsmoratorium in Anspruch nehmen. Voraussetzung war, dass dem Abgeordnetenhaus bis zum 1. November 2009 ein von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnetes Konsolidierungskonzept vorgelegt wurde.

Angesichts der Größenordnung von 19,4 Mio. € seit der Bezirksfusion aufgelaufener Altschulden hat sich das Bezirksamt Mitte frühzeitig auf die Verfassung eines individuellen Konsolidierungskonzeptes verständigt, mit dem verbindlich ein struktureller Haushaltsausgleich angestrebt wird.

Am 29.09.2009 hat das Bezirksamt Mitte das Konsolidierungskonzept für die Jahre 2009 bis 2013 beschlossen, welches von der BVV Mitte am 15.10.2009 zur Kenntnis genommen wurde.

 

Im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens durch SenFin gab es diverse Korrekturen an dem Konzept, so dass das Bezirksamt die endgültige und vom Abgeordnetenhaus gebilligte Fassung am 30.03.2010 beschlossen hat.



Den Entwurf des Ergänzungsplans 2011, welcher auch die haushalterischen Wirkungen des Konsolidierungskonzeptes umfasst, hat das Bezirksamt am 07.09.2010 und die BVV am 18.11.2010 mit der Drucksache 1815/III beschlossen.

 

 

Ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist die Verdichtung von Bürostandorten und die Abgabe von Liegenschaften, um Infrastrukturkosten zu senken.

 

Am 29.09.2009 wurde dem Hauptausschuss das Mieter-Vermieter-Modell vorgestellt und der Weg aufgezeigt, wie die Büroflächen vom durchschnittlichen Verbrauch 2009 von 18,45 m³ je Büroarbeitsplatz bis 2013 um 25 % verringert werden sollen.

 

Das Bezirksamt verfolgt mit der Einführung eines eigenen Mieter-Vermieter-Modells  folgende Ziele:
 

1.     Förderung des effizienten Umgangs mit den Immobilienressourcen des Bezirks,

2.     Gewährleistung des qualitativen und quantitativen Bestands an Immobilien, der langfristig zur Aufgabenerfüllung des Bezirks erforderlich ist,

3.     Langfristige Reduzierung der Gebäudekosten, um den Bezirk nachhaltig zu entlasten,

4.     Leistung eines wesentlichen Beitrages zum Abbau des strukturellen bezirklichen Defizits.

Im Konsolidierungskonzept ist eine strukturelle Einsparung der Kosten für Bürodienstgebäude in Höhe von 4,0 Mio € pro Jahr festgeschrieben.

 

Eine tatsächliche Entlastung des Bezirkshaushalts ergibt sich jedoch erst bei Gebäudeabgabe.

 

Auf der Klausurtagung des Bezirksamtes mit den LuV- und SE-Leitern am 13.04.2010 wurde Konsens erzielt, dass alle Organisationseinheiten Verdichtungs-Planungen auf Basis eines an der AllA-Raum angelehnten Durchschnittsverbrauches von 12,95 m² je Büroarbeitsplatz erarbeiten, um durch die infolge eingesparten Flächen komplette Bürostandorte aufgeben zu können.

 

 

 

Bis Ende 2010 wurden vier Standorte auf- bzw. abgegeben, wovon zwei an den Liegenschaftsfonds und zwei an den Eigenbetrieb Kindergärten City übergeben wurden.

 

Die Iranische Str. 3 wurde per 1.04.2010 an den Liegenschaftsfonds übertragen.

 

Die drei zum Ende des Jahres 2010 abgegebenen Standorte erzielen im Jahr 2011 eine strukturelle Einsparung in Höhe von rund 1,1 Mio € (auf KLR-Datenbasis 2009).


 

BDG mit Flächen in m²

budgetrelevante Kosten 2009 (KLR)
in €

Infrastrukturkostenträger
BDG

 

 

Netto-
grund-
flächen

bw
 

buw
 

Summe
bw+buw

904019 BDG Rathenower 16

 

 

7.897

288.523

          362.356  

650.879

904050 BDG Ruheplatzstr. 13

 

 

2.208

155.263

          309.499  

464.762

904047 BDG Stettiner 21-23

 

 

330

29.846

             2.940  

32.786

 

 

 

10.435

 

 

1.148.427

 

Mit der Abgabe des Standortes Seestr. 49 im April 2011 werden im Jahr 2011 weitere 228,0 T € an Einsparung erzielt.

 

BDG mit Flächen in m²

budgetrelevante Kosten 2009 (KLR) in €

Infrastrukturkostenträger
BDG

 

 

Netto-
grund-
flächen

bw

buw

Summe
bw+buw

904028 BDG See 49 (anteilige Kosten)

 

 

2.500

87.557

          140.528  

228.085

 

Im Jahr 2012 werden weitere Einsparungen auf Datenbasis 2009 in Höhe von 76.028 € auf dann insgesamt 304.113 € erzielt.

 

Die dann in 2012 erreichte Summe ergibt eine strukturelle Einsparung von 1.452.540 €.

 

Abgabe des Standortes Alt-Moabit 82 b

 

Das BDG Alt-Moabit 82 b  wird durch das Vermessungsamt genutzt.

Dort sind 71 Büroarbeitsplätze untergebracht, welche durch ihren technischen Charakter einen höheren Platzbedarf beanspruchen. Ebenso haben Ausstattungen mit Kartenschränken und Leuchttischen nicht die Eigenschaften eines normalen Büroarbeitsplatzes.

Derzeit werden ca. 1.470 m² Büroflächen und ca. 100 m² Nebenflächen genutzt.

 

Eine Einpassung des Vermessungsamtes in das BDG Parochialstr. 1-3 ist nicht möglich, da auch bei rigoroser Flächenbelegung von 12,95 m² pro Büroarbeitsplatz ein Büroflächendefizit von rund 980 m² vorhanden ist und somit eine spätere Einpassung des Vermessungsamtes am Standort auch bei starker Verdichtung bei schon vorhandenen Organisationseinheiten nicht gesehen wird.

 

Eine Aufgabe des Standortes Alt-Moabit 82 b vor 2013 wurde darüber hinaus durch die Abt. Stadtentwicklung abgelehnt, da neben den anspruchsvollen technischen Voraussetzungen an die einzelnen Arbeitsplätze auch berlinweite technisch-organisatorische Umstellungen eine zeitnahe Aufgabe des BDG Alt-Moabit nur unter großem Aufwand möglich machen.


Ein grundlegender Umbruch im Vermessungswesen ist an enge Terminvorgaben und Zielvereinbarungen geknüpft, so dass eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Vermessungsamtes Mitte diese Umstellungen berlinweit gefährden würde.

 

Zeitgleich sind berlinweit und zum Teil deutschlandweit einzuführen:

-          Umstellung ALK und ALB auf ALKIS (Zusammenführung der Geobasisdatenbestände)

-          Einführung von ETRS 89 (Neues geodätisches Raumbezugsmodell)

-          Umstellung des Katasterarchivs auf DMS (Digitalisierung der Unterlagen und Einrichtung eines Archivmanagements) 

-    Erneuerung des Höhenfestpunktfeldes (Neues Höhenmodell DHHN).

 

 

Das Bürodienstgebäude Parochialstr. 1-3 als Standort für die BVV Mitte und Teile  des LuV Bürgerdienste (Standesamt und Einbürgerung) wird nicht in die weiteren Überlegungen zur Aufgabe von Standorten einbezogen.

 

Die Verringerung der Infrastrukturkosten für die oben erwähnten Gebäude von
1,45 Mio € und nach angestrebter Abgabe der Müllerstr. 147 von weiteren 1,33 Mio € ergeben eine strukturelle Einsparung von 2,78 Mio €.

 

 

Die im Konsolidierungskonzept festgeschriebene Einsparvorgabe in Höhe von
4,0 Mio € bei den Kosten für Bürodienstgebäude wird damit selbst bei einer angestrebten Abgabe des BDG Müllerstr. 147 (1,33 Mio Euro) und Rückmietung der von der Verwaltung benötigten Flächen deutlich verfehlt. Der zur Erreichung der Einsparvorgabe fehlende Betrag muss daher durch weitere Kostensenkungs-maßnahmen in anderen Bereichen (z.B. Personal oder andere nicht gesetzlich vorgeschriebene Leistungen) erbracht werden.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 36 BezVG
 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Infrastrukturkosten für die Parochialstr. 1-3 werden durch den Bezirk weiter getragen (in 2009 auf Basis KLR - 892.977 €).

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine
 

 

Mitzeichnung:
BzBm                                                                                                                              BikuFinL
JugSchuSpoL                                                                                                  SozBüdL
StadtL

Berlin, den ..........................
 

 

Dr. Hanke                                                                                                                Spallek
Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 

 
 

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