Drucksache - 2034/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Durchführung der erneuten (eingeschränkten) Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-39 "Hemingway-Areal" im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.03.2011
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2034 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Durchführung der erneuten (eingeschränkten) Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-39 „Hemingway-Areal“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.02.2011 beschlossen:

 

I.     Die erneute (eingeschränkte) Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-39 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung der sich aus dem Anzeigeverfahren nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches ergebenden Änderungen durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplan 1-39 vom 23.09.2008 – Anlage – wurde nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung (Drucksachen-Nr.: 1342/III) mit Schreiben vom 02.12.2009 gemäß § 6 Abs.4 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angezeigt. Mit Schreiben vom 02.02.2010 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass der Bebauungsplan 1-39 aufgrund beachtlicher Abwägungsfehler zu beanstanden ist und daher noch nicht festgesetzt werden kann. Es wurde gerügt, dass die Problematik des Verkehrslärms an der Invalidenstraße mit etwaigen Auswirkungen auf die Wohnnutzung nicht in die Abwägung eingestellt worden ist und die Begründung für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO nicht nachvollziehbar ist bzw. die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Weiter wurde die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche – beanstandet, soweit beabsichtigt war, innerhalb dieser Fläche Wohnungen, Anlagen für kulturelle Zwecke sowie die private Kinderarztpraxis im Haus Invalidenstraße 4a planungsrechtlich auf Dauer zu sichern.

 

Im Ergebnis der Rechtsprüfung wird der Entwurf des Bebauungsplans 1-39 überarbeitet und nach erfolgten Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt und Natur um eine textliche Festsetzung zum Lärmimmissionsschutz ergänzt werden. Die Problematik des Verkehrslärms wird in die Abwägung eingestellt und die Begründung für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO überarbeitet. Weiter wird eine textliche Festsetzung über die Verwendung wenig emittierender Brennstoffe in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen. Hinsichtlich der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche – ergab sich nach einer Abstimmung mit der Evangelische Kirchengemeinde Sophien sowie der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kein weiterer Änderungsbedarf.

 

Aufgrund der Planänderung wird die Durchführung einer erneuten (eingeschränkten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erforderlich. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt ca. 2.500,-- € benötigt, die im Hauhaltsplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

              keine.

 

 

 

Berlin, 22. Februar 2011

 

 

 

____________________                                                        ____________________

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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