Drucksache - 2034/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Anlage liegt als Fraktionsexemplar vor
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2034 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Durchführung der erneuten (eingeschränkten) Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-39 „Hemingway-Areal“ im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.02.2011 beschlossen:
I. Die erneute (eingeschränkte) Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 1-39 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung der sich aus dem Anzeigeverfahren nach § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches ergebenden Änderungen durchgeführt.
Begründung:
Der Bebauungsplan 1-39 vom 23.09.2008 – Anlage – wurde nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung (Drucksachen-Nr.: 1342/III) mit Schreiben vom 02.12.2009 gemäß § 6 Abs.4 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angezeigt. Mit Schreiben vom 02.02.2010 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit, dass der Bebauungsplan 1-39 aufgrund beachtlicher Abwägungsfehler zu beanstanden ist und daher noch nicht festgesetzt werden kann. Es wurde gerügt, dass die Problematik des Verkehrslärms an der Invalidenstraße mit etwaigen Auswirkungen auf die Wohnnutzung nicht in die Abwägung eingestellt worden ist und die Begründung für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO nicht nachvollziehbar ist bzw. die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt sind. Weiter wurde die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche – beanstandet, soweit beabsichtigt war, innerhalb dieser Fläche Wohnungen, Anlagen für kulturelle Zwecke sowie die private Kinderarztpraxis im Haus Invalidenstraße 4a planungsrechtlich auf Dauer zu sichern.
Im Ergebnis der Rechtsprüfung wird der Entwurf des Bebauungsplans 1-39 überarbeitet und nach erfolgten Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt und Natur um eine textliche Festsetzung zum Lärmimmissionsschutz ergänzt werden. Die Problematik des Verkehrslärms wird in die Abwägung eingestellt und die Begründung für die Überschreitung der Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 BauNVO überarbeitet. Weiter wird eine textliche Festsetzung über die Verwendung wenig emittierender Brennstoffe in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen. Hinsichtlich der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf – Kirche – ergab sich nach einer Abstimmung mit der Evangelische Kirchengemeinde Sophien sowie der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kein weiterer Änderungsbedarf.
Aufgrund der Planänderung wird die Durchführung einer erneuten (eingeschränkten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erforderlich. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, 22. Februar 2011
____________________ ____________________ Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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