Drucksache - 2015/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-53 (westliche Brunnenstraße, südlich Rheinsbergerstraße) und der Durchführung der öffentlichenAuslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011
Anlage Auswertung 4.1
Anlage Auswertung 4.2
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung               Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2015 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-53 (westlich Brunnenstraße, südlich Rheinsberger Straße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 beschlossen:

 

I.          Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-53 für das Gelände zwischen Rheinsberger Straße, Brunnenstraße, Anklamer Straße und Strelitzer Straße, ausgenommen die Grundstücke Strelitzer Straße 10-13 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.        Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1-53 für das Gelände zwischen Rheinsberger Straße, Brunnenstraße, Anklamer Straße und Strelitzer Straße, ausgenommen die Grundstücke Strelitzer Straße 10-13 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.

 

 

Begründung:

 

zu I, II: siehe Ergebnis der Beteiligung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 und 2 BauGB (s. Anlagen )

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2011 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.700.- €

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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