Drucksache - 1969/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 1969/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Mauerpark – Schritt für Schritt und nicht vom Weg abkommen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.01.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1969/III):
Das BA wird ersucht, die derzeit laufenden Bürgerbeteiligungs- und Verfahrensprozesse (Bürgerwerkstatt, städtebauliches Verfahren, Grünflächenplanungen, Erarbeitung städtebaulicher Vertrag unter Beteiligung der Bürgerwerkstatt gemäß BVV-Beschluss DS 1636/III vom 16.12.2010) - unabhängig vom laufenden Bebauungsplanverfahren 1-64 – fortzuführen, ohne Entscheidungen vorwegzunehmen, die einer zukünftigen Bebauungsplanbeschlussfassung der BVV obliegen.
Zukünftig sich - unabhängig vom laufenden Bebauungsplanverfahren 1-64 - u. U. ergebende weitere Verfahren, sind nur einzuleiten, wenn hierzu ein mehrheitlich zustimmendes Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vorliegt.
Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Datum vom 4. Mai 2010 erfolgte unter umfassender Information und Billigung des Ausschuss für Stadtentwicklung durch das BA der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 1-64 zur Fertigstellung des Mauerparks. Der Aufstellungsbeschluss beinhaltete gleichzeitig die Entscheidung zur planungsrechtlichen Sicherung der Parkerweiterungs- und Bauflächen an der Bernauer Straße und nördlich der Gleimstraße auf der Basis des in den zurückliegenden Jahren erzielten Verhandlungsergebnisse der Abteilung Stadtentwicklung mit dem Eigentümer der für die Parkerweiterung benötigten privaten Grundstücksflächen. Die geplante Flächenaufteilung war Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Somit wurde bereits bei Aufstellung des B-Planes 1-64 eine Entscheidung über die beabsichtigte weitere Entwicklung des Mauerparks getroffen. Formalrechtlich hat ein Bebauungsplan entsprechend der rechtlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) bestimmte Beteiligungsschritte zu durchlaufen, um diesen inhaltlich und rechtskonform weiter qualifizieren zu können. Diese wurden mit der Durchführung der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch mit einer inhaltlich noch unverfestigten Planung begonnen. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Ermittlung und Sammlung der für und wider die Planung sprechenden Argumente und Hinweise, um diese dann im weiteren Bebauungsplanverfahren entsprechend berücksichtigen zu können.
Zusätzlich zu diesen formalrechtlich erforderlichen Verfahren wurden diverse öffentliche Veranstaltungen vor Ort zur Planung durchgeführt und eine Bürgerwerkstatt zur Beplanung der Mauerpark-Fertigstellungsfläche initiiert.
Weiterhin wurde durch die zusätzliche Einbeziehung von 4 Delegierten aus dieser Bürgerwerkstatt als Sachverständige in das derzeit laufende Verfahren des städtebaulichen Wettbewerbs zur Beplanung der potentiellen Bauflächen an der Bernauer Straße und nördlich der Gleimstraße die Beteiligung der Öffentlichkeit und vor Ort tätigen Initiativen gewährleistet.
Die Abarbeitung gewisser Verfahrensschritte dient der Qualifizierung der Bebauungsplaninhalte und greift einer Entscheidung über den Bebauungsplanentwurf, der der BVV zur (inhaltlichen) Beschlussfassung vorzulegen ist, nicht vor. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Aspektes, dass die Zwischenergebnisse der BVV im Verlauf des gesamten Verfahrens zur Kenntnisnahme vorgelegt werden und somit uneingeschränkt Eingriffs- und Mitsprachemöglichkeiten durch die BVV gegeben sind.
Unter Umständen sich ergebende zusätzliche Verfahren, soweit sie nicht aus formalrechtlichen Gründen für die Qualifizierung des Bebauungsplaninhaltes ohnehin erforderlich sind, werden mit der BVV bzw. mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne frühzeitig abgestimmt.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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