Drucksache - 1911/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1911/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Nikolaiviertel die Wiege Berlins stärken
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1911/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen wie folgt zu verwenden:
Es soll wohlwollend geprüft werden, ob bei einer Neuplanung des U-Bahnhofes Berliner Rat-haus ein verbesserter Zugang zum Nikolaiviertel geschaffen werden kann. Hierzu soll insbe-sondere nach Möglichkeit ein U-Bahneingang süd-westlich der Spandauer Straße vorgesehen werden.“
Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Für den Neubau der U5 und des hier neu geschaffenen Bahnhofes am Berliner Rathaus fand ein Planfeststellungsverfahren statt. Im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens bestand die Mög-lichkeit, einen U-Bahneingang entgegen der bestehenden Planung zu verlegen. Das ist nach Abschluss dieses Verfahrens nicht mehr möglich, ohne die Arbeiten an dieser Stelle einzu-stellen. Hier wäre dann eine Ergänzung zum Planfeststellungsverfahren notwendig. Die Zeit-abläufe hierfür sind immens, sodass eine Verzögerung des U-Bahnbaus von mindestens ein bis zwei Jahre entstehen würde. Der Bahnhof soll wegen der archäologischen Funde verlegt werden. Um keine Änderung des Planfeststellungsverfahrens vorzunehmen zu müssen, überprüft SenStadt zurzeit, wie dies möglich ist. Es ist zu erwarten, dass der Ausgang Richtung Nikolaiviertel wegen der archäolo-gischen Funde wegfallen muss. Das Bezirksamt Mitte wird versuchen, seinen Einfluss dahin-gehend geltend zu machen, eine Anbindung des Nikolaiviertels zu erhalten.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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