Drucksache - 1911/III  

 
 
Betreff: Nikolaiviertel die Wiege Berlins stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Koch, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1911/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Nikolaiviertel die Wiege Berlins stärken

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1911/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen wie folgt zu verwenden:

 

Es soll wohlwollend geprüft werden, ob bei einer Neuplanung des U-Bahnhofes Berliner Rat-haus ein verbesserter Zugang zum Nikolaiviertel geschaffen werden kann. Hierzu soll insbe-sondere nach Möglichkeit ein U-Bahneingang süd-westlich der Spandauer Straße vorgesehen werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 08.02.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Für den Neubau der U5 und des hier neu geschaffenen Bahnhofes am Berliner Rathaus fand ein Planfeststellungsverfahren statt. Im Zuge dieses Planfeststellungsverfahrens bestand die Mög-lichkeit, einen U-Bahneingang entgegen der bestehenden Planung zu verlegen. Das ist nach Abschluss dieses Verfahrens nicht mehr möglich, ohne die Arbeiten an dieser Stelle einzu-stellen. Hier wäre dann eine Ergänzung zum Planfeststellungsverfahren notwendig. Die Zeit-abläufe hierfür sind immens, sodass eine Verzögerung des U-Bahnbaus von mindestens ein bis zwei Jahre entstehen würde.

Der Bahnhof soll wegen der archäologischen Funde verlegt werden. Um keine Änderung des Planfeststellungsverfahrens vorzunehmen zu müssen, überprüft SenStadt zurzeit, wie dies möglich ist. Es ist zu erwarten, dass der Ausgang Richtung Nikolaiviertel wegen der archäolo-gischen Funde wegfallen muss. Das Bezirksamt Mitte wird versuchen, seinen Einfluss dahin-gehend geltend zu machen, eine Anbindung des Nikolaiviertels zu erhalten.

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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