Drucksache - 1868/III  

 
 
Betreff: Sind "Laubpuster" notwendig?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Lundkowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
14.12.2010 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2011 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.11.2010
2. Beschlussempfehlung Umweltausschuss vom 14.12.2010
3. Beschluss vom 16.12.2010
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 03.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1868/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Sind „Laubpuster“ notwendig?

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2010 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1868/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass nur im Ausnahmefall „Laubpuster“ im Bezirk eingesetzt werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22. Februar 2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Grundsätzlich werden Laubbläser nur in öffentlichen Grünanlagen eingesetzt, welche sich nicht in Wohngebieten befinden.

Laubbläser werden nur in Ausnahmefällen benutzt, wenn Laub vermehrt anfällt und es keine andere Möglichkeit gibt, dieses zeitnah zu entfernen, um die Verkehrssicherheit in den öffentlichen Anlagen gewährleisten zu können.

Durch die stark reduzierte Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 20 Jahren, um mehr als 50% müssen technische Hilfsmittel eingesetzt werden, um fehlende Kapazitäten kompensieren zu können.

Bei der Laubentfernung wird selbstverständlich darauf geachtet, dass Parkbesucher nicht mit der Luftbewegung direkt konfrontiert werden.

Das Laub der Kastanie wird nicht durch Laubbläser zusammengetragen. Die Ausbreitung der Miniermotte dadurch verhindert.

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                             keine

 

 

Berlin,    22. Februar 2011             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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