Drucksache - 1727/III  

 
 
Betreff: Neuordnung der JobCenter für mehr Integrationen, Qualität, Effizienz und Kundennähe nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Schepke für die Fraktion, Fraktion Die Linke Urchs Dr. Reuter 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
07.09.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme
2. Beschlussempfehlung Ausschuss SozBüD vom 07.09.2010
5. Beschluss vom 17.09.2010
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.12.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

01.12.2010

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918)42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                  

                                  Drucksache Nr. 1727/III

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme  –

 

über „Neuordnung der JobCenter für mehr Integrationen, Qualität, Effizienz und Kundennähe nutzen“

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1727/III):
 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung des Jobcenters Mitte dafür einzusetzen, dass die zum 01.01.2011 vorgesehene Neuordnung der Jobcenter mit organisatorischen Veränderungen und neuen inhaltlichen Schwerpunkten in der Arbeit vor Ort verbunden wird. Ziel eines „neuen“ Jobcenters müssen mehr Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt, eine höhere Qualität und mehr Effizienz im operationellen Geschäft und mehr Kundennähe sein.

 

Insbesondere die folgenden Maßnahmen scheinen zur Erreichung dieses Zieles notwendig:

 

1.        Schaffung eines gesonderten, mit eigenen Sprechzeiten versehenen Bereiches für erwerbstätige Personen, deren Einkommen unter dem sozialhilferechtlichen Bedarf liegt und die daher ergänzende Leistungen durch das Jobcenter bekommen sowie die entsprechende Anpassung der Öffnungszeiten.

2.        Die Zusammenarbeit von Jobcenter und Bezirk soll über Verwaltungsvereinbarungen geregelt werden, in denen geeignete  Verfahren zur Berücksichtigung von kommunalen Interessen bei Vergabeverfahren von Maßnahmen aufgenommen sind. Insbesondere im Bereich der U25-Jährigen ist darauf hinzuwirken, dass den besonderen Erfordernissen der Jugendhilfe und dem SGB VIII entsprochen wird. Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jobcenter in den Jugendberatungshäusern des Bezirks ist fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

3.        Eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Evaluation der im Jobcenter angebotenen Qualifikationsmodule bzw. Inhouse-Schulungen, insbesondere zur Beratungsqualität;

4.        Die Sicherstellung einer jobcentereinheitlichen Anwendung der AV-Wohnen unter Berücksichtigung der realen Betriebskosten.

5.        Die regelmäßige Durchführung eines „Tages der Migration“ zur internen Informationsbündelung aller in diesem Bereich relevanten Qualifikations- und Maßnahmenangebote.

6.        Schaffung eines eigenen Akademikerservices analog des ALG-I-Bereiches der Agentur für Arbeit und der Einsatz von für diesen Bereich geschulten Personals. Diesem Bereich sind auch die Personen zuzuordnen, die über akademische Abschlüsse aus anderen Ländern verfügen, die in Deutschland nicht anerkannt sind.

7.        Die Kündigung des Mietvertrages des Dienstgebäudes in der Sickingenstraße und der schnellstmögliche Umzug in ein oder mehrere geeignetere Gebäude.

8.        Die Sicherstellung, dass KlientInnen des Jobcenters in der Regel nur dann ihre/n Vermittler/in wechseln, wenn dies für den Integrationsfortschritt förderlich erscheint.

9.         Die Möglichkeit für die Vermittler und Sachbearbeiter im Jobcenter, ihre direkten E-Mailadressen und Durchwahlnummern an KlientInnen weitergeben zu können, wenn ihnen dies im Sinne von Kundennähe und Arbeitseffizienz sinnvoll erscheint.

 

 

Das Bezirksamt hat am    07.12.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt teilt die Intension der BVV ausdrücklich. Bereits vor Verabschiedung des Antrages hat das Bezirksamt gegenüber der Geschäftsführung und der Agentur für Arbeit diverse, im Antrag aufgeworfene Fragen thematisiert und auf organisatorische und inhaltliche Verbesserungen gedrungen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Beratung und des Umgangs mit den Klienten des Jobcenters. Aus unterschiedlichen Gründen konnte sich das Bezirksamt in seinen Forderungen gegenüber dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit aber nur in wenigen Einzelfragen durchsetzen.

 

Es war und ist daher das erklärte Ziel des Bezirksamts, die Neuordnung der Jobcenter für eine weitere Qualifizierung der Arbeit im Sinne vom größerer Kundennähe und Effizienz sowie von mehr Integrationen in den Arbeitsmarkt zu nutzen. Das Bezirksamt hat seinen Einfluss dabei nicht nur in der Trägervertretung geltend gemacht und wird dies auch unter den veränderten Bedingungen ab 01.01.2011 in der Trägerversammlung tun. Das Bezirksamt hat auch versucht, die von der BVV aufgestellten und weitere Forderungen in die Lenkungsgruppe der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Erarbeitung einer neuen Vereinbarung zwischen dem Berliner Senat und der Regionaldirektion der Arbeitsagentur Berlin-Brandenburg bzw. direkt gegenüber der zuständigen Staatssekretärin einzuspeisen (s. Anlage 1).

 

Die Antwort der Staatssekreträrin Frau Liebich auf das entsprechende Schreiben des Bezirksamts (s.  Anlage 2) macht deutlich, dass nur einige der vom Bezirksamt  in die Diskussion eingebrachten Fragen bereits erörtert und zufriedenstellend gelöst wurden. Viele wichtige Aspekte muss das Bezirksamt weiter direkt gegenüber der Geschäftsführung des Jobcenters und der Agentur für Arbeit einfordern. Dabei ist dem Bezirksamt bewusst, dass es durch die geänderte Gesetzeslage nur im Bereich der Kosten der Unterkunft eine Möglichkeit gibt, die sowohl von der BVV als auch dem Bezirksamt für sinnvoll gehaltenen organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen in der Arbeit des Jobcenters zu erzwingen.

 

Zu den einzelnen von der BVV für besonders dringlich gehaltenen Punkten gibt es folgenden Sachstand:


zu 1. Einheitliche Öffnungszeiten sowie besondere Sprechzeiten für erwerbstätige Personen:

Die gemeinsamen Einrichtungen haben in Berlin mindestens folgende, einheitliche Öffnungszeiten:

Mo, Die u. Fr  8.00 – 12.30 Uhr

Do                  8.00 – 18.00 Uhr (ab 12.30 Uhr nur für Berufstätige und Maßnahmeteilneh-
                                                    mer/innen)

Ob die Sprechzeit am Donnerstag Nachmittag insbesondere für die rund 16.700 (knapp 20% aller Personen im Leistungsbezug) Personen ausreicht,  die trotz (zum Teil voller!) Erwerbstätigkeit ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten, bleibt abzuwarten. Die probeweise Einführung einer zusätzlichen Sprechstunde für Erwerbstätige ab dem Sommer 2010 hat keine Nachfrage ergeben, die hier besonderen Handlungsbedarf deutlich macht.

 

zu 2. Berücksichtigung kommunaler Interessen bei der Maßnahmeplanung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt:
Hier wird es auch künftig darauf ankommen, die Maßnahmeplanung auf der Grundlage der Bedarfe der einzelnen Zielgruppen vorzunehmen und die Förderinstrumentarien des Landes und der Bundesagentur eng aufeinander abzustimmen. Das Bezirksamt sichert zu, die kommunale Interessen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales innerhalb der Trägerversammlungen wahrzunehmen. Die für die Maßnahmenplanung 2011 vom Bezirksamt festgelegten kommunalen Schwerpunkte sollen ohne wesentliche Veränderungen umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und den Jugendämtern soll landesweit durch Kooperationsvereinbarungen geregelt werden. Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jobcenter in den Jugendberatungshäusern wurde bisher von niemandem in Frage gestellt. Das Bezirksamt ist darüber hinaus offen gegenüber Überlegungen, den U25-Standort des Jobcenters in der Lehrter Straße durch weitere Angebote der Agentur (z.B. die Berufsberatung) und des Jugendamtes aufzuwerten.

 

zu 3. Sicherung von Qualität der Beratung/Schulungsangebote für Mitarbeiter/Innen:
Laut § 44c Abs. 5 SGB II stellt die jeweilige Trägerversammlung einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung auf. Für die Umsetzung ist die Geschäftsführung verantwortlich. Ob sich das Bezirksamt mit seiner Forderung nach einem Qualifizierungsschwerpunkt im Bereich Beratung und Sozialkompetenz durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit hatten insbesondere Schulungen und Qualifizierungen im IT-Bereich Vorrang. Das Bezirksamt wird diese Frage aber immer wieder auf die Tagesordnung setzen, weil nicht zuletzt die Erfahrungen aus dem Beschwerdemanagement deutlich machen, welche große Bedeutung die Beratungs- und Sozialkompetenz der einzelnen MitarbeiterInnen des Jobcenters für einen Integrationserfolg hat.

 

zu 4. Controlling KdU:

Auf Grundlage der für das Jahr 2010 zwischen den Bezirksämtern und den Jobcentern abgeschlossenen „Lokalen Zielvereinbarung über die Einführung eines Controllings auf Grundlage des § 22 Abs. 1 SGB II i.V. mit Ziffer 12 AV Wohnen“ wird das Controlling der Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2011 fortgeführt. Eine enge Begleitung dieses Controllings durch die Revisorin des Sozialamts ist sichergestellt. Im Bereich der Grundsicherung wird zur Zeit zudem eine Checkliste erprobt, um die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungsgesuchen durch die SachbearbeiterInnen zu vereinfachen. Sollte diese Checkliste praktikabel sein, soll sie auch im Jobcenter zur Anwendung kommen. Alternativ ist geplant, die Überprüfung der Rechtmäßigkeit extern zu organisieren. Vorgespräche mit der Senatsverwaltung für Finanzen zur Organisation einer solchen externen Überprüfung haben bereits stattgefunden.

 

zu 5. Tag der Migration :

Das Bezirksamt mahnt seit mehr als einem Jahr einen solchen Tag an. Seit dem Sommer 2010 sind die Migrationsbeauftragten des Jobcenters und des Bezirksamts in engem Kontakt, um einen solchen Tag vorzubereiten. Mit der terminlichen Festlegung eines solchen Tages rechnet das Bezirksamt täglich.

 

zu 6. Schaffung eines eigenen Akademikerservices:
Die Umsetzung dieses Vorhabens wurde vom Jobcenter abgelehnt, da insgesamt nur 2.598 Personen im Jobcenter über einen akademischen Abschluss verfügen. Nur 76 dieser Abschlüsse sind in Deutschland nicht anerkannt.

 

zu 7. Kündigung des Mietvertrages des Dienstgebäudes Sickingenstraße:
Die gegenwärtige Trägervertretung hat bereits im Sommer 2010 die Aufgabe des Dienstgebäudes Sickingenstr. beschlossen. Es ist beabsichtigt, die künftige gemeinsame Einrichtung Jobcenter Berlin Mitte neben der Lehrter Straße (U 25) an zwei weiteren dezentralen Standorten anzusiedeln. Das Markterkundungsverfahren soll Anfang 2011 beginnen.

 

zu 8. Möglichst kein Bearbeiter/Innenwechsel für die Kundinnen und Kunden:

Der Senat führt dazu aus, dass Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und auf Leistungen nach §§ 22 und 23 Abs. 3 SGB II in einem „integrierten Prozess“ bearbeitet werden, d.h. in gemeinsamen Teams. Diese seien so organisiert, dass dem/r Kunden/in  bei persönlichen Vorsprachen derselbe/dieselbe Mitarbeiter/in für Nachfragen zur Verfügung steht. Nicht selten kommt es vor, dass Klienten des Jobcenters innerhalb von einem Jahr mit drei und mehr zuständigen SachbearbeiterInnen zu tun haben und so Integrationserfolge nachhaltig erschwert werden. Das Bezirksamt wird auch diese Frage daher zum ständigen Gegenstand der Erörterung mit der Geschäftsführung machen. Seinen kommunalen Beschäftigten im Jobcenter hat es zudem Unterstützung gegenüber der Geschäftsführung angeboten, wenn MitarbeiterInnen ein entsprechender Aufgabenwechsel nicht nachvollziehbar ist.

 

 

 

zu 9. Telefonische Erreichbarkeit:

Es besteht landesweit Konsens, dass die Erreichbarkeit der Mitarbeiter/Innen verbessert werden muss. Die verschiedenen Ansätze bedürfen aber einer sorgfältigen Prüfung.  Deshalb ist eine möglichst landesweit geltende Vereinbarung zum Thema Telefonie/Erreichbarkeit erst im Jahr 2011 vorgesehen. Es ist aber darauf zu verweisen, dass bereits jetzt einige Sachbearbeiter und Vermittler Klienten ihre Durchwahlnummer zur Verfügung stellen und damit deutlich mehr gute als schlechte Erfahrungen machen. Das Bezirksamt wird in direkten Gesprächen mit der Geschäftsführung darauf drängen, dass unabhängig von einer landesweiten Regelung ein solches Vorgehen die Regel und nicht die Ausnahme sein sollte.

 

 

Anlagen

 

 

Rechtsgrundlage

§ 13 i.V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                     keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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