Drucksache - 1461/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Fahrbahn in der Rungestraße im Abschnitt von Inselstraße bis zur Straße Am Köllnischen Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
19.01.2010 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 08.12.2009
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung des Umweltausschusses vom 19.01.2010
3. Beschluss vom 21.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt mehrheitlich der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA (9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                          1461 / III

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Fahrbahn in der Rungestraße im Abschnitt von Inselstraße bis zur Straße Am Köllnischen Park

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Fahrbahn der Verkehrsanlage der Rungestraße, im Abschnitt von Inselstraße bis zur Straße Am Köllnischen Park, wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

A)  Begründung:

Fahrbahn und Tragschichten der Verkehrsanlage Rungestraße sind verschlissen, was auf eine abgelaufene Nutzungsdauer hinweist. Eine beitragsfreie Instandsetzung war nicht möglich, da die vorhandene Betontragschicht aufgrund fehlender fester Gefügestruktur und Porosität die Funktion einer Tragschicht nicht mehr erfüllte.

Das hat zur Folge, dass das Bauvorhaben der Fahrbahn – entgegen der Planung als Unterhaltungsmaßnahme - eine beitragspflichtige Erneuerung nach StrABG ist. Da die Baumaßnahmen nicht unterbrochen werden konnten, kann die Anliegerinformation und Beschlussfassung der Bezirksverordneten-versammlung erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.

An den Gehwegen sind Reparaturen unterschiedlichen Umfangs geplant, die nicht beitragspflichtig sind. Beitragsfähig im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Fahrbahn mit Anschlusskosten und Folgekosten am Gehweg.

 

Dieses Bauprogramm bietet keine Ausbauvarianten, da nur die für die Funktionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Straße erforderlichen Ausbaumaßnahmen in einfacher technischer Ausführung geplant sind (Vgl. § 1 Abs. 2 StrABG).

 


                                            - 2 -

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs.  3 Straßenausbaubeitragsgesetz
§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz

 

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die voraussichtlichen Investitionskosten betragen ca. 310.000,00 EURO, davon sind 65 % umlagefähig. Diese Mittel stehen dem Bezirk aus dem Unterhaltungsprogramm „Innerer Bereich im Kapitel 4212, Titel 52101 Unterkonto 260 bzw. aus Mitteln der BWB, zur Verfügung.



Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 80.000 Euro, da Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfach erschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch die Beiträge der Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin werden nicht kassenwirksam.

 

 

2.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den 08.12.2009

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Gothe

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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