Drucksache - 1400/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 9018 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1400/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Interessenbekundungsverfahren für Energiepartnerschaften
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 15.10.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1400/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Interessenbekundungsverfahren für ein Energie-sparcontracting für folgende Bürodienstgebäude durchzuführen:
· Rathaus Wedding ( Alt – und Neubau) · Rathaus Tiergarten · Gesundheitsamt Reinickendorf · Volkshochschule Linienstraße · Musikschule Wallstraße · Vermessungsamt Alt–Moabit · Dienstgebäude Parochialstraße Erledigungsfrist 15.09.2011
Das Bezirksamt verweist auf die Zwischenberichte des Bezirksamtes an die Bezirksverordnetenversammlung vom 25.02.2010,16.12.2010 sowie 19.05.2011 und hat am 23.08.2011 beschlossen der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Durch die Konkretisierung der Gebäudeabgaben und Schließung von Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur bzw. der Übertragung des Betriebs an andere Träger, ist eine Bearbeitung für ein neues Energiemanagement in den o.a. Liegenschaften nicht möglich. Im Detail sind die maßgeblichen Strukturveränderungen in den Zwischenberichten beschrieben worden.
Es stehen zur Zeit keine für eine Energiepartnerschaft geeignete Bürodienstgebäude zur Verfügung.
Eine Bearbeitung zur Erstellung eines Energiesparpartnerschaftsvertrages im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren ist daher nicht durchführbar.
Andere Gebäude als Ersatz z. B. aus dem Bereich LuV Schule und Sport stehen nicht zur Verfügung, da hier ebenfalls durch Aufgabe von Immobilien vergleichbare und geeignete Gebäude nicht vorhanden sind.
Unabhängig von dem hier angesprochenem Verfahren bemüht sich das Energie- und Ressourcenmanagement ständig nach entsprechend durchgeführten Machbarkeitsstudien, Finanzierungsmodelle über einen Energiepartnerschaftsvertrag oder andere Projekte mit energetischen Optimierungen umzusetzen.
Rechtsgrundlage:
§§ 13 i.V.m. 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
zur Zeit keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 23.08.2011
Dr. Christian Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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