Drucksache - 1203/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1203/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Kreuzung Fehrbelliner
Straße / Ecke Veteranenstraße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1203/III): „Das Bezirksamt Mitte wird ersucht,
sich bei der Verkehrslenkung von Berlin dafür einzusetzen, dass die
Veteranenstraße und die Fehrbelliner Straße im Abschnitt Veteranenstraße bis
Kastanienallee in die bestehende Tempo-30-Zone einbezogen wird.“ Das Bezirksamt hat am 08.06.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Das
Bezirksamt wurde ersucht, sich bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) dafür
einzusetzen, dass die Veteranenstraße und die Fehrbelliner Straße im Abschnitt
zwischen Veteranenstraße und Kastanienallee in die bestehende Tempo 30-Zone
einbezogen werden. Von
Seiten der VLB erfolgte daraufhin der Hinweis, dass im übergeordneten
Straßennetz, das gleichzeitig den Zuständigkeitsbereich der VLB umfasst,
grundsätzlich keine Tempo 30-Zonen angeordnet werden. Daraufhin
wurden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bestrebungen angestellt,
zu-mindest die Fehrbelliner Straße zwischen Veteranenstraße und Kastanienallee
dem Nebennetz zuordnen zu lassen, um die Zuständigkeit auf die bezirkliche
Straßenverkehrsbehörde zu ver-lagern. Die
Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt nunmehr vor. Danach
bleibt die Fehrbelliner Straße zwischen Veteranenstraße und
Weinbergsweg/Kastanienallee als Straße der Verbindungsfunktionsstufe IV
(Ergänzungsstufe) im übergeordneten Straßennetz von Berlin (Be-stand und
Planung 2025). Eine Ausweisung als Tempo 30-Zone ist mit der Verkehrsfunktion
nicht vereinbar. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin, den 08.06.2010
Gothe Bezirksbürgermeister
i.V. Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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