Drucksache - 1138/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der südlichen Verkehrsanlage Osloer Straße im Abschnitt von Koloniestraße bis Panke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 10.02.2009
2. Beschluss vom 20.02.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1138/III

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der südlichen Verkehrsanlage Osloer Straße im Abschnitt von Koloniestraße bis Panke

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Straßenentwässerung der südlichen Verkehrsanlage der Osloer Straße im Abschnitt von Koloniestraße und Panke wird beitragspflichtig erneuert.

 

A)    Begründung:

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben für das Gebiet Berlin IV (u.a. Wedding) eine hydraulische Berechnung durchgeführt. Es wurden mehrere Staubereiche in der Abwasserableitung bei dieser Berechnung festgestellt. Als Schlussfolgerung ergab sich, dass mehrere Mischwasserkanal-Haltungen in unterschiedlichen Straßen hydraulisch erweitert werden müssen. Nur so ist sicherzustellen, dass es zu keinen überstauenden Mischwasserkanälen bei Starkregenereignissen kommt und das überstauende Mischwasser auch schnell abgeleitet werden kann.

Es ist u.a. erforderlich, den Mischwasserkanal in der südlichen Verkehrsanlage der Osloer Straße von Koloniestraße bis Panke mit Nennweite von DN 270 und DN 300 auf DN  400 zu erweitern (hydraulische Erweiterung).

Wegen mangelnder Trassenfreiheit sowie mangelnder Baufreiheit aufgrund der Bäume im Gehwegbereich ist es erforderlich den ca. 116 m langen neuen Mischwasserkanal in größerer Nennweite (DN 400) in offener Bauweise im Fahrbahnbereich einzubauen. Zudem werden einige Schächte neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte ersetzt.

Der Mischwasserkanal ist in den Jahren 1907 und 1936 gebaut worden und gilt nach der Rechtsprechung als erneuerungsbedürftig. Zugleich handelt es sich um eine Verbesserung, da der Kanal hydraulisch erweitert wird.

Die Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Die Kanäle dienen neben der Schmutzwasserableitung sowohl der Regenentwässerung der Grundstücke als auch der Straßenentwässerung.

Beitragsfähig im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Straßenentwässerung.


                                                        - 2 -

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und 3 Straßenausbaubeitragsgesetz
§ 3 Abs. 3 S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV)
§ 12 Bezirksverwaltungsgesetz

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

1.    Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 330.200 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend der geplanten Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich – den Erlass der AV StrABG in der vorliegenden Fassung vorausgesetzt – ein beitragsfähiger Aufwand von 84.200,00.000 Euro ergibt, davon sind 45% = 37.890 Euro umlagefähig.

Einnahmen:

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 32.000 Euro, da Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch der Beitrag des Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin wird nicht kassenwirksam.

 

2.    Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

 

 

Berlin, den 10.02.2009

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Gothe

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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