Drucksache - 1138/III
(Text
liegt vor) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abt.
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1138/III Vorlage –
zur Beschlussfassung – über Beitragspflichtige
Erneuerung der Straßenentwässerung der südlichen Verkehrsanlage Osloer Straße
im Abschnitt von Koloniestraße bis Panke Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die
Straßenentwässerung der südlichen Verkehrsanlage der Osloer Straße im Abschnitt
von Koloniestraße und Panke wird beitragspflichtig erneuert. A) Begründung: Es ist u.a. erforderlich, den Mischwasserkanal in der südlichen
Verkehrsanlage der Osloer Straße von Koloniestraße bis Panke mit Nennweite von
DN 270 und DN 300 auf DN 400 zu erweitern (hydraulische
Erweiterung). Wegen mangelnder Trassenfreiheit
sowie mangelnder Baufreiheit aufgrund der Bäume im Gehwegbereich ist es
erforderlich den ca. 116 m langen neuen Mischwasserkanal in größerer Nennweite
(DN 400) in offener Bauweise im Fahrbahnbereich einzubauen. Zudem werden einige
Schächte neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte ersetzt. Der Mischwasserkanal ist in den Jahren 1907 und 1936 gebaut worden und
gilt nach der Rechtsprechung als erneuerungsbedürftig. Zugleich handelt es sich
um eine Verbesserung, da der Kanal hydraulisch erweitert wird. Die
Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Die Kanäle dienen neben der
Schmutzwasserableitung sowohl der Regenentwässerung der Grundstücke als auch
der Straßenentwässerung. Beitragsfähig
im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Straßenentwässerung. - 2 - B) Rechtsgrundlage: C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: 1.
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben
finanziert. Die Gesamtkosten
betragen nach Auskunft der BWB ca. 330.200 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend
der geplanten Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass
sich – den Erlass der AV StrABG in der vorliegenden Fassung vorausgesetzt – ein
beitragsfähiger Aufwand von 84.200,00.000 Euro ergibt, davon sind 45% = 37.890
Euro umlagefähig. Einnahmen: Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 32.000
Euro, da Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der
Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen
lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt
der Landeshaushalt. Auch der Beitrag des Grundstücks im Eigentum des Landes
Berlin wird nicht kassenwirksam. 2.
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den
10.02.2009 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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