Drucksache - 1100/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf 1-39 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
28.01.2009 
28. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2009 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 13.01.2009
Anlage RVO zur VzB
Anlage Geltungsbereich zur VzB
Anlage Begruendung zur VzB
Anlage Auswertung zur VzB
2. BE zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 29.01.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung der Vorlage zur Beschlussfassung (6 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin1100/III

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf 1-39 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan 1-39 vom 23.09.2008 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 vom 23.09.2008 für den Bereich zwischen Elisabethkirchstraße, Invalidenstraße und Ackerstraße, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

Berlin, den 06.01.2009

 

Dr. Christian Hanke

Bezirksbürgermeister

 

Ephraim Gothe

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-39 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)
  • Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)
  • Begründung zum Bebauungsplan 1-39

 

 

 
 

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