Drucksache - 1061/III
Text
liegt vor Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Jugend und Finanzen JugFin L Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1061 /
III Mitte von Berlin Vorlage -
zur Beschlussfassung - über die
Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 - 2013 Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Den als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Anmeldungen des
Bezirks Mitte für die Investitionsplanung 2009 - 2013 wird zugestimmt. Diese
sind bei der Senatsverwaltung für Finanzen einzureichen. Begründung: Nach § 31 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung
mit Nr. 1.4 und 1.5 der Ausführungsvorschriften zu § 31 Landeshaushaltsordnung
(AV LHO) stellt die Senatsverwaltung für Finanzen die Investitionsplanung als
Teil der Finanzplanung des Landes Berlin jährlich neu auf. Dabei sind
entsprechend Nr. 1.6 und 4.1 AV § 31 LHO
Anmeldungen einzureichen. Grundlage für die Aufstellung der Investitionsplanung 2009 -
2013 bilden die Beschlussfassungen des Senat vom 28. August 2007 bzw. vom 29.
Juli 2008 über die Finanzplanungen von Berlin 2007 - 2011 bzw. 2008 - 2012. Die jährliche Investitionsplanung hat den Zweck, mittelfristige
Planungen im investiven Bereich fortzusetzen und dabei zum Entwurf des
Haushaltsplans für Folgejahre Festlegungen zu treffen. In die bezirkliche
Dringlichkeitsliste für bauliche Maßnahmen wird die Hochbaumaßnahme Kapitel
3735 Titel 701 00 Umbau des Standortes Berolinastraße zu einer Sonderschule mit
dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ aufgenommen. - 2 - - 2 - Die Anmeldungen für die Investitionsplanung 2009 - 2013
weisen folgende Besonderheiten auf: ·
Im
Vergleich zu den Anmeldungen des Bezirks Mitte zur Investitionsplanung 2007 -
2011 hat im Bereich der aus der Pauschalen Zuweisung zu finanzierenden
baulichen Maßnahmen in Anpassung an aktuelle Entwicklungen eine umfangreiche
Überarbeitung stattgefunden. Dadurch sowie auf Grund der obligatorischen
Übereinstimmung zwischen dem ersten Planungsjahr (2009) mit den Ansätzen des
Haushaltsplans für das Jahr 2009 ergeben sich bei einzelnen Maßnahmen
signifikante Veränderungen (atypische Finanzierungsdarstellungen u. ä.)
gegenüber dem bisherigen Planungsstand. Diese sind in den Erläuterungen zu den
der Senatsverwaltung für Finanzen zu übermittelnden Anmeldungen bzw. in den
Hinweisen zur „Zusammenstellung der aus der Pauschalen Zuweisung zu
finanzierenden (Bau-) Maßnahmen in der Investitionsplanung 2009 - 2013“
dargestellt, die dieser Vorlage zur Information der
Bezirksverordnetenversammlung ergänzend beigefügt wurden. ·
Mit
dem 1. Rundschreiben zur Aufstellung der Investitionsplanung 2007 bis 2011 - Teilbereich
Bezirke - (1. AR 07/11 Bez.) vom
21. Oktober 2008 lässt die Senatsverwaltung für Finanzen zu, dass bis zu 20 v.
H. der Pauschalen Zuweisung nicht investiv, sondern bei den Titeln für die
bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Von dieser Ermächtigung macht das
Bezirksamt in den Jahren 2009 bis 2013 teilweise Gebrauch. Für das Jahr 2009
erfolgte eine entsprechende Berücksichtigung bei der Aufstellung des
Doppelhaushaltsplans 2008/2009. ·
Für
alle weiteren Positionen ist eine Fortschreibung auf der Grundlage der
Investitionsplanung 2007 - 2011 erfolgt. Im Bereich der investiven
Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen) ist noch keine
intensive Überprüfung der tatsächlichen Finanzierbarkeit unter Beteiligung der
Fachabteilungen vorgenommen worden. Dies ist jedoch unschädlich, da die in den
Haushaltsjahren 2010 ff. derzeit veranschlagten Maßnahmen ohnehin unter dem
Finanzierungsvorbehalt ausreichender Mittelzuweisungen stehen, die im Rahmen
der künftigen Haushaltsplanaufstellungsverfahren vom jetzigen Sachstand
gravierend abweichende Veranschlagungen voraussichtlich notwendig werden
lassen. Dabei sind aber auch durchaus Veränderungen zu Gunsten
unterausgestatteter bzw. derzeit nicht in den Anmeldungen für die Investitionsplanung
aufgeführter Maßnahmen im Austausch gegen momentan veranschlagte vorstellbar.
·
Die vom vierten Planungsjahr (2012) an vorgesehenen
Ausgaben für den Erwerb von beweglichen Sachen mit Gesamtkosten bis zu 100 T€
im Einzelfall werden zusammengefasst bei 59 50/811 78 ausgewiesen und nicht
erläutert. Im Rahmen künftiger Investitionsplanungen wären dann ggf. notwendige
Präzisierungen vorzunehmen. Als Termin für die Abgabe der Anmeldungen für den Entwurf
der Investitionsplanung 2007 - 2011 ist von der Senatsverwaltung für Finanzen
im 1. AR 07/11 Bez. nach Korrektur der 02. Februar 2009 festgelegt worden. - 3 - - 3 - Rechtsgrundlagen: §§ 12 Abs. 2 Nr. 8 und 36 Abs. 2 BezVG, § 31 Abs. 1 LHO, AV
§ 31 LHO Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Auf die Anmeldungen zur Investitionsplanung 2009 - 2013 wird
verwiesen. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine. Berlin, den . Dezember 2008 Bezirksamt Mitte von Berlin
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