Drucksache - 0610/III  

 
 
Betreff: Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 11.01.2008
2. Beschluss vom 25.01.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                 . Dezember 2007

Abt. Soziales und Bürgerdienste                                                                  (9922) 32218

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0610 / III

Mitte von Berlin

___________________________________________________________________________

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über  die Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für den beim Amtsgericht Tiergarten zu bildenden Ausschuss zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen werden als Vertrauenspersonen gewählt:

 

Frau Marion Bölter

wohnhaft: Barfusstraße 11, 13349 Berlin

 

Frau Susanne Fünfstück

wohnhaft: Michaelkirchstraße 7, 10179 Berlin

 

Frau Jutta Schauer-Oldenburg

wohnhaft: Turmstraße 36, 10551 Berlin

 

Herr Dieter Allendorf

wohnhaft: Lützowstraße 45E, 10785 Berlin

 

Herr Heinz Kiske

wohnhaft: Groninger Straße 33, 13347 Berlin

 

Herr Olaf Lemke

wohnhaft: Jagowstraße 28, 10555 Berlin

 

Herr Sascha Schug

wohnhaft: Putbusser Straße 32, 13355 Berlin

 

 

A)

Begründung:

 

 

 

Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit Artikel II, § 6a des Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeitsregelungen im gerichtlichen Bereich ist beim Amtsgericht Tiergarten ein Ausschuss zu bilden, der die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen aus der Schöffenvorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk vorzunehmen hat.

 

Dieser Ausschuss besteht gemäß § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzenden, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer.

 

Die Vertrauenspersonen sind mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der zuständigen Bezirksverordnetenversammlung aus den Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen.

 

 

B)

Rechtsgrundlage:

 

 

 

§ 16 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz i. V. m. Artikel II, § 6a des Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeitsregelungen im gerichtlichen Bereich

 

 

C)

Auswirkungen auf den Haushaltsplan, die Finanzplanung und die Budgetermittlung:

 

 

 

a)

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

 

 

 

 

keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt.

 

 

 

 

b)

Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

 

 

 

 

keine, da kein zusätzliches Personal benötigt wird.

 

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Scheffler

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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