Drucksache - 0528/III  

 
 
Betreff: Dicke Luft im JobCenter Mitte (2)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion die Linke Urchs 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Austauschblatt vom 20.11.2007
3. Beschluss vom 23.11.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


 

Bezirksamt Mitte von Berlin

26.02.2009

Abt. Soziales und Bürgerdienste

(918) 42662

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin                                                                        

                                 Drucksache Nr.  0528/III

                                                                                                                                   

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme 

 

Dicke Luft im JobCenter Mitte (2)

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am  22.11.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0528/III):

 

„Das Bezirksamt wird nochmals ersucht, sich mit Nachdruck bei der Agentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass sie den längst überfälligen Einbau einer Belüftungsanlage im JobCenter Mitte vollzieht und sicherstellt, dass die anderen Räume nicht schadstoffbelastet sind.“

 

Das Bezirksamt hat am 03.03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bei dem Bürodienstgebäude Sickingenstr. 70 handelt es sich nicht um eine Liegenschaft der Bundesagentur für Arbeit, sondern um ein Mietobjekt.

Die bisherigen vielfältigen Bemühungen für den Einbau einer Belüftungsanlage waren bedingt durch ständige Wechsel des Eigentümers und der Hausverwaltung nicht erfolgreich.

Aufgrund der ungeklärten Mietsituation (der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2009), wird der Eigentümer auch keine baulichen Veränderungen in der Liegenschaft Sickingenstraße mehr vornehmen. Ein weiteres Engagement des Bezirksamtes in dieser Sache ist daher bis zum Jahresende aussichtslos.

 

Sollte aber die Option der Verlängerung des Mietverhältnisses um weitere 5 Jahre in Erwägung gezogen werden, wäre der Einbau einer Lüftungsanlage für das Bezirksamt eine wesentliche Voraussetzung für den Verbleib des Jobcenters in der Sickingenstraße. 

 

Die Räume, bei denen es zu gesundheitlichen Beschwerden von Mitarbeitern gekommen ist, wurden als Büroräume gesperrt und werden für andere Zwecke (z.B. Archiv, Lager) genutzt.

 

Kundenbeschwerden bezüglich der Raumluft sind nicht bekannt.

 

Rechtsgrundlage

§ 13 i. V. mit 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)             Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

           

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

           

 

 

Berlin, 03.03.2009

 

 

Dr. Hanke                                                                                                        von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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