Drucksache - 0441/III  

 
 
Betreff: Zentren und Einzelhandel
(Studie zur Nahversorgung und Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels im Bezirk Mitte)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Ludwig für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
24.10.2007 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.09.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Rahmen der Ausschreibung des Interessen–bekundungsverfahrens zur Erarbeitung eines Fachplanes Zentren und Einzelhandel einge­reichten Angebote nicht zu berücksichtigen.

 

Die Erarbeitung des Fachplanes Zentren und Einzelhandel mit den verbundenen Kosten im geschätzten Umfang  von 26.000 € bis 63.000 € wird nicht in Auftrag gegeben.

 

Begründung:

 

Der Fachplan soll folgendes erfüllen:

 

Eine Hauptaufgabe in diesem Zusammenhang stellt die Zurückweisung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw. an nicht integrierten, für die wohnungsnahe Versorgung problematischen und meist autoaffinen Standorten dar (Vergl. Schreiben Bezirksstadtrat Gothe an die Ausschüsse Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne und Wirtschaft & Arbeit vom 27.07.2007.).

 

Planungsrechtlich kann jedoch die Zurückweisung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw. an nicht integrierten, für die wohnungsnahe Versorgung problematischen und meist autoaffinen Standorten nur mit dem Planungsinstrument von – durch die BVV zu beschließenden - Bebauungsplänen erfolgen.

 

Da der Fachplan somit seine Hauptaufgabe nicht erfüllen kann, steht der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis.

 

Somit werden bei einer entsprechenden Beauftragung nutzlos Steuergelder vergeudet.

 

 
 

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