Drucksache - 0441/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die im Rahmen der Ausschreibung
des Interessen–bekundungsverfahrens zur Erarbeitung eines Fachplanes Zentren
und Einzelhandel eingereichten Angebote nicht zu berücksichtigen. Die Erarbeitung des Fachplanes Zentren und Einzelhandel mit
den verbundenen Kosten im geschätzten Umfang von 26.000 € bis 63.000 € wird nicht in Auftrag gegeben. Begründung: Der
Fachplan soll folgendes erfüllen: Eine
Hauptaufgabe in diesem Zusammenhang stellt die Zurückweisung von großflächigen
Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von
Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw. an nicht
integrierten, für die wohnungsnahe Versorgung problematischen und meist
autoaffinen Standorten dar (Vergl. Schreiben Bezirksstadtrat Gothe an die
Ausschüsse Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und B-Pläne und Wirtschaft &
Arbeit vom 27.07.2007.). Planungsrechtlich
kann jedoch die Zurückweisung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit
zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleinerer Discountern,
Getränkemärkten usw. an nicht integrierten, für die wohnungsnahe Versorgung
problematischen und meist autoaffinen Standorten nur mit dem Planungsinstrument
von – durch die BVV zu beschließenden - Bebauungsplänen erfolgen. Da der
Fachplan somit seine Hauptaufgabe nicht erfüllen kann, steht der finanzielle
Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Somit werden bei einer entsprechenden Beauftragung nutzlos
Steuergelder vergeudet. |
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