Wir
fragen das Bezirksamt:
Treffen Informationen zu, nach denen ein
Maßnahmeträger für "Ein-Euro-Jobs" im Bereich des Jobcenters
Berlin-Mitte u.a.
- zweck- und Personen gebundene öffentliche Bundesgelder
missbräuchlich verwendet haben soll,
- sich weigern soll, eine vereinbarte Zwischenbeurteilung mit
Kompetenzprofil zu erstellen und
- jegliche Betreuungsleistung verweigern soll, ebenso wie Gespräche
über Erreichung der Maßnahmeziele und Maßnahmeerfolg?
Trifft es weiterhin zu, dass das Bezirksamt
- über o.g. Sachverhalt informiert wurde,
- sich aber für „nicht zuständig" erklärt hat und
- eine Einschaltung der Innenrevision des Bezirksamtes untersagt hat?
- Hat sich das Bezirksamt mit dem Jobcenter Berlin-Mitte und der
Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung gesetzt, um
o.g. Vorwürfe zu erörtern und wie haben das Jobcenter und die
Bundesagentur für Arbeit reagiert?
- Wenn das Bezirksamt Mitte von o. g. Sachverhalt Kenntnis hat, was
hat das Bezirksamt in seiner Eigenschaft als Mitglied der Trägerversammlung
unternommen?