Drucksache - 2252/II
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Ich frage das Bezirksamt: 1.
Wie
ist im Bürgerbüro der Ablauf bei der Beantragung eines Polizeilichen
Führungszeugnisses und wie lange dauert die Ausstellung eines
Führungszeugnisses in der Regel? 2.
Kann
es passieren, dass ein beantragtes Führungszeugnis nicht den Antragsteller
erreicht und was sind die Gründe dafür? 3.
Ist es
üblich, dass nach einer Wartezeit von 6 Wochen, der Sachbearbeiter oder die
Sachbearbeiterin entscheiden kann, dass erneut die Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 13 € entrichtet werden und ein Neuantrag gestellt werden muss, obwohl der
„Erstantrag“ nicht ausgeführt worden ist und wie kann diese Praxis
bürgerfreundlicher gestaltet werden? |
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