Bei welchen Betriebskonzepten der Clubs im Bezirk
Mitte geht das Bezirksamt noch von einer Schankwirtschaft im
bauplanungsrechtlichen Sinne aus und ab wann wäre nach Auffassung des
Bezirksamtes von einer Vergnügungsstätte auszugehen?
Wie viele von den Clubs, denen die
Gaststättenerlaubnis mit besonderer Betriebseigentümlichkeit verweigert
wurde, befinden sich nach Auffassung des Bezirksamtes in Gebieten, die von
ihm als allgemeines Wohngebiet angesehen werden?
Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um die
Ansiedlung von Gaststätten, Clubs und Vergnügungsstätten im Bezirk Mitte
zu erleichtern?
Wie steht das Bezirksamt zu dem in der
Öffentlichkeit erhobenen Vorwurf, dass die Verwaltung – und hier vor allem
die Bauverwaltung – angeblich eher nach dem Prinzip „im Zweifel gegen den
Antragsteller“ arbeite, statt gemeinsam mit den Antragstellern nach
Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um ein Vorhaben soweit wie möglich nach
den Vorstellungen des Antragstellers genehmigen zu können?