Drucksache - 1380/VI  

 
 
Betreff: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Berliner Mitte mit Rücksicht auf baukulturelle Qualitäten entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Sanehy, Diederich, Kleedörfer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
17.04.2024 
29. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 12.03.2024
2. ÄA Grüne vom 17.04.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten

städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Berliner Mitte dafür einzusetzen, dass das

ISEK im Einklang mit den vorhandenen baukulturellen Qualitäten entwickelt wird.

Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen

1. Prüfung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

BauGB für das Fernsehturm-Ensemble (Rathausforum / Marx-Engels-Forum einschließlich

der Raumkanten)

2. Erarbeitung eines denkmalpflegerischen Gutachtens zur städtebaulichen und

architektonischen Bedeutung des Ensembles um den Berliner Fernsehturm

3. Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für das Fernsehturm-Ensemble auf Basis des

denkmalpflegerischen Gutachtens

Dieses Gestaltungskonzept soll eine Sanierung und Weiterentwicklung des Gebietes im

Einklang mit den Qualitäten des Bestandes sichern. Die Freiflächengestaltung ist von dem

Gestaltungskonzept ausgenommen, da diese bereits im Rahmen des freiraumplanerischen

Wettbewerbs Rathausforum / Marx-Engels-Forum untersucht wurde.

4. Bei der Erarbeitung der unter Punkt 3 und 4 genannten Inhalte sind im Rahmen von baulichen Anpassungen die gesetzlichen Anforderungen an barrierefreie Nutzungen und Zugänge sowohl von Gebäuden als auch des öffentlichen Raums einzuhalten. Dies gilt auch für bauliche Maßnahmen von Solaranlagen, Gründächern und energetischen Sanierungen der äeren Gebäudehülle. Diese sind in das denkmalpflegerische Konzept zu integrieren.

5. Im Rahmen des Gestaltungskonzeptes des öffentlichen Raums sind Entsiegelungsmaßnahmen und zusätzliche Baumanpflanzungen als Schattenspender sowie Wasserspender im Sinne der Klimaanpassungsmaßnahmen und Hitzeschutzpläne zu integrieren.

 

Begründung:

Für die Berliner Mitte soll 2024 ein ISEK erarbeitet werden. Ziel des ISEK ist die Aufnahme des

Gebietes in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“, mit dessen Hilfe

eine Sanierung und Weiterentwicklung des Gebietes gefördert werden soll.

Ein wichtiger Bestandteil des ISEK-Gebietes ist das Ensemble um den Berliner Fernsehturm, das

durch die Straßen Grunerstraße Mühlendamm Spree Anna-Louisa-Karsch-Straße Rochstraße

Stadtbahn begrenzt wird. Das Fernsehturm-Ensemble ist ein herausragendes Zeugnis der

Architektur und des Städtebaus der Nachkriegsmoderne. Hier sind wichtige Ideen der

Nachkriegsmoderne in einer einzigartigen Dichte versammelt. Besonders prägnante Elemente sind

der Fernsehturm, der die Raumfahrtbegeisterung der sechziger Jahre widerspiegelt, die Fernsehturm-

Umbauung, die auf die skulpturalen Betonbauten eines Pier Luigi Nervi und Felix Candela referiert,

die beiden Gebäudekomplexe Rathausstraße und Karl-Liebknecht-Straße, die von den Unités

d’Habitation Le Corbusiers inspiriert sind sowie der Große Freiraum, der die Licht-Luft-Sonne-Ideale

dieser Zeit aufgreift. Diese Elemente bilden ein Ensemble, in dem die einzelnen Gebäude aufeinander abgestimmt sind. Das ISEK und die mit ihm verbundene Städtebauförderung eröffnet Chancen für Sanierungsmaßnahmen. Derzeit fehlen aber Richtlinien für den Umgang mit dem Bestand. Zwar wurden für das Nikolaiviertel denkmalpflegerische Untersuchungen und ein Gestaltungskonzept erarbeitet. Für die Freiflächengestaltung des Rathausforums und Marx-Engels-Forums liegen ebenfalls umfangreiche Untersuchungen vor. Die ab 2024/2025 geplante Umgestaltung dieser Freiflächen wird im Einklang mit den denkmalpflegerischen Anforderungen erfolgen. Für die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der übrigen Bereiche existieren dagegen keine vergleichbaren Richtlinien. Deshalb kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Entstellungen der Gebäude und zur Beseitigung von baubezogener Kunst.

 

Diese Fehlentwicklungen sollen durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung verhindert werden.

Eine städtebauliche Erhaltungssatzung würde zudem die Möglichkeit eröffnen, den Bundeszuschuss

für die Städtebaufördergelder aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ vom 33 Prozentauf 40 Prozent zu steigern und dadurch zusätzliche Fördergelder in das Gebiet zu lenken. Diedenkmalpflegerischen Untersuchungen und das Gestaltungskonzept sollen sicherstellen, dass

künftige Sanierungsmaßnahmen mit Respekt vor dem Bestand ausgeführt werden.

 

 

Ursprungstext:

 

Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, sich im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Berliner Mitte dafür einzusetzen, dass das ISEK im Einklang mit den vorhandenen baukulturellen Qualitäten entwickelt wird.

Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen

1. Prüfung einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB für das Fernsehturm-Ensemble (Rathausforum / Marx-Engels-Forum einschließlich der Raumkanten)

2. Erarbeitung eines denkmalpflegerischen Gutachtens zur städtebaulichen und architektonischen Bedeutung des Ensembles um den Berliner Fernsehturm

3. Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts für das Fernsehturm-Ensemble auf Basis des denkmalpflegerischen Gutachtens

Dieses Gestaltungskonzept soll eine Sanierung und Weiterentwicklung des Gebietes im Einklang mit den Qualitäten des Bestandes sichern. Die Freiflächengestaltung ist von dem Gestaltungskonzept ausgenommen, da diese bereits im Rahmen des freiraumplanerischen Wettbewerbs Rathausforum / Marx-Engels-Forum untersucht wurde.

 

Begründung:

Für die Berliner Mitte soll 2024 ein ISEK erarbeitet werden. Ziel des ISEK ist die Aufnahme des Gebietes in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“, mit dessen Hilfe eine Sanierung und Weiterentwicklung des Gebietes gefördert werden soll.

 

Ein wichtiger Bestandteil des ISEK-Gebietes ist das Ensemble um den Berliner Fernsehturm, das durch die Straßen Grunerstraße – Mühlendamm – Spree – Anna-Louisa-Karsch-Straße – Rochstraße – Stadtbahn begrenzt wird. Das Fernsehturm-Ensemble ist ein herausragendes Zeugnis der Architektur und des Städtebaus der Nachkriegsmoderne. Hier sind wichtige Ideen der Nachkriegsmoderne in einer einzigartigen Dichte versammelt. Besonders prägnante Elemente sind der Fernsehturm, der die Raumfahrtbegeisterung der sechziger Jahre widerspiegelt, die Fernsehturm-Umbauung, die auf die skulpturalen Betonbauten eines Pier Luigi Nervi und Felix Candela referiert, die beiden Gebäudekomplexe Rathausstraße und Karl-Liebknecht-Straße, die von den Unités d’Habitation Le Corbusiers inspiriert sind sowie der Große Freiraum, der die Licht-Luft-Sonne-Ideale dieser Zeit aufgreift. Diese Elemente bilden ein Ensemble, in dem die einzelnen Gebäude aufeinander abgestimmt sind.

 

Das ISEK und die mit ihm verbundene Städtebauförderung eröffnet Chancen für Sanierungsmaßnahmen. Derzeit fehlen aber Richtlinien für den Umgang mit dem Bestand. Zwar wurden für das Nikolaiviertel denkmalpflegerische Untersuchungen und ein Gestaltungskonzept erarbeitet. Für die Freiflächengestaltung des Rathausforums und Marx-Engels-Forums liegen ebenfalls umfangreiche Untersuchungen vor. Die ab 2024/2025 geplante Umgestaltung dieser Freiflächen wird im Einklang mit den denkmalpflegerischen Anforderungen erfolgen. Für die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der übrigen Bereiche existieren dagegen keine vergleichbaren Richtlinien. Deshalb kam es in der Vergangenheit mehrfach zu Entstellungen der Gebäude und zur Beseitigung von baubezogener Kunst.

 

Diese Fehlentwicklungen sollen durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung verhindert werden. Eine städtebauliche Erhaltungssatzung würde zudem die Möglichkeit eröffnen, den Bundeszuschuss für die Städtebaufördergelder aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ vom 33 Prozent auf 40 Prozent zu steigern und dadurch zusätzliche Fördergelder in das Gebiet zu lenken. Die denkmalpflegerischen Untersuchungen und das Gestaltungskonzept sollen sicherstellen, dass künftige Sanierungsmaßnahmen mit Respekt vor dem Bestand ausgeführt werden.

 

 
 

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