Drucksache - 1316/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob und wie die Instrumentarien für sichtbares Erinnern an die Menschen, die in der Nazidiktatur verfolgte Mitmenschen versteckten und überleben halfen, um das Format Stolpersteine – in anderer Farbe als die Stolpersteine der Verfolgten – erweitert werden kann, um sichtbares Erinnern direkt an der damaligen Wohnadresse auch dort möglich zu machen, wo dies wegen nicht zu erlangender Zustimmung der Hauseigentümer zu einer Gedenktafel an ihrer Hausfassade, sonst nicht möglich ist.
Begründung:
Das Informieren und Erinnern durch eine Gedenktafel am Gebäude des seinerzeitigen Geschehens, wird meist verzögert und oft unmöglich gemacht, weil der bzw. die Hauseigentümer nicht ermittelbar sind, oder wegen deren Nein zu einer Tafelanbringung an ihrem Gebäude.
Die Einmaligkeitswürdigung der Verfolgten und Ermordeten der Nazizeit Deutschlands auch im Erinnern wird dabei durch eine andere Farbe der Stolpersteine gewahrt.
Sichtbares Erinnern an die verfolgten Menschen und an ihre, Widerstand gelebt haben den Retterinnen, in nebeneinander liegenden Stolpersteinen – ein wieder Zusammensein an ihren gemeinsamen Orten.
Und zumindest im Stolpersteinformat droht auch nicht, das für Tafeln immer noch lösungserforderliche Problem, des Verschwindens durch Haussanierung oder Abriss.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |