Drucksache - 1286/VI  

 
 
Betreff: Bürger*innennahe Standesämter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, Luca 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 13.02.2024
2. Antwort

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Am 1.11.2022 sind wichtige Änderungen im Personenstandsrecht in Kraft getreten. Das dritte Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz) vom 19.10.2022 wurde am 29.9.2022 vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat am 7.10.2022 gebilligt. Ziel ist insbesondere, eine vereinfachte Kommunikation der Bevölkerung mit den Standesämtern zu gewährleisten. Seit 1. November können Bürger und Bürgerinnen weitgehend ohne Vorlage von Papiernachweisen elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren.

  1. Was sind die Änderungen/Verbesserungen, die das novellierte Gesetz vorsieht und was ist der aktuelle Umsetzungsstand hinsichtlich der Anforderungen an die digitale Bereitstellung standesamtlicher Dienstleistungen in Mitte (im Vergleich zu anderen Bezirken, wenn möglich)?
  2. Wie lange beträgt die Beurkundung der standesamtlichen Dienstleistungen (Geburt, Tod, zwischen Eheantrag und Eheschließung, die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe, Vaterschaftsanerkennung, Geschlechtsänderung)? Bitte je nach Dienstleistung verschlüsselt darstellen und die Anzahl von Anträgen in 2022 und 2023 nennen.
  3. Die Standesämter selbst tauschen registrierte Daten elektronisch aus, so dass Nachweise für eine Beurkundung, die einmal registriert wurden, für jedes Standesamt verfügbar sind und nicht erneut vorgelegt werden müssen („Once-Only-Prinzip“). Wie geht Standesamt Mitte hierbei vor?
  4. Wie lange beträgt die Wartezeit ab der Anmeldung einer Eheschließung bis zu einem Trauungstermin? Wann wird eine Eheurkunde ab dem Trauungstermin ausgestellt, wird diese eventuell schon beim dem Trauungstermin überreicht? Falls nicht, warum?
  5. Wie sieht die Personalsituation im Standesamt Mitte aus und wie steht diese im Verhältnis zu Effizienz und Effektivität der zu gewährenden Dienstleistungen? Hat das Standesamt bereits Kunden- beziehungsweise Mitarbeiter*innenzufriedenheitsbefragungen durchgeführt oder beabsichtigt, diese perspektivisch durchzuführen? Falls schon, was sagen diese aus?

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen