Drucksache - 1132/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge der Genehmigungen für Schankvorgärten die genehmigten Flächen im Straßenraum sukkzessive so kenntlich zu machen, dass sowohl Passant*innen als auch die Gäste und die Betreiber der Gaststätten und nicht zuletzt auch die Kontrollkräfte des Ordnungsamtes auf einen Blick erkennen können, in welchen Umfang der Schankvorgarten genehmigt wurde. Angesichts oft mehrjähriger Genehmigungen ist anzustreben, im Straßenraum länger haltbare und von unbefugten Dritten nur schwer zu verändernde Markierungen vorzunehmen.
Erledigunsgfrist: 05.07.2024
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