Drucksache - 0900/VI
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie bei der Raum- und Nutzungsplanung für den bei der öffentlichen Verwaltung vorgesehenen Teil, die Raumbedarfe für ein „Haus der Teilhabe“ berücksichtigt werden. Dieses „Haus der Teilhabe“ soll alle Arbeitsgruppen und Beschäftigten an einem Ort bündeln, die im Sozialamt, im Jugendamt und im Gesundheitsamt mit Beratungen und Leistungen des Bundesteilhabegesetzes betraut sind. Es ist zu prüfen, ob dieses staatliche Angebot vor Ort durch die entsprechenden Dienstleistungen anderer Abteilungen der beteiligten bezirklichen Ämter und des LaGeSo sowie durch Beratungsangebote von fachspezifischen Trägern oder Betroffenenorganisationen ergänzt werden kann.
Erledigunsgfrist: 08.01.2024
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