Drucksache - 0582/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Anhang: Auszug aus dem Schreiben des Landesdenkmalamtes Berlin vom 03.11.2020: (…) „In Ergänzung zum bestehenden sozialen Erhaltungsgebiet ist aus Sicht des Landesdenkmalamtes Berlin wünschenswert, das Objekt Koloniestraße 10 mit seiner städtebaulich prägnanten niedrigen Hofbebauung zusätzlich durch eine bauliche Erhaltungsverordnung / Erhaltungssatzung gemäß §172 Baugesetzbuch zu schützen (vgl. Baugesetzbuch, 2. Kapitel, 6 Teil, 1 Abschnitt § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von gebieten (Erhaltungssatzung)).“
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