Drucksache - 0568/VI
Ich frage das Bezirksamt:
Begründung: Wie mir aus den Sozialen Medien bekannt wurde, hat es das Bezirksamt bisher nicht für nötig gehalten, die Rechnung eines Schulbuchgeschäftes in Höhe eines fünfstelligen Betrages fristgerecht zu begleichen. Satte neun Wochen soll ebendiese Rechnung dem BA bereits vorliegen. Gerade in der aktuellen Krisenzeit sollte der Einzelhandel nicht durch das Nichteinhalten von Zahlungsfristen in Schwierigkeiten gebracht werden.
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