Drucksache - 0564/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV Mitte von Berlin bestätigt die Feststellung der außergewöhnliche Notlage vom 15.10.22 gemäß §§ 51-57 der GO.
Das Risiko einer Infektion mit der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist nicht vorübergehend, sondern besteht fort, bis eine medizinische Lösung gefunden wird. Das Robert-Koch-Institut warnt anhaltend vor den Infektionsgefahren und bittet bei Atemwegssymptomen zu Hause zu bleiben.
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