Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:
Frage 1:
Welche Konsequenzen hinsichtlich der eigenen Genehmigungspraxis zieht das Bezirksamt Mitte aus der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 11.10.22, VG 1L 304/22), in derem Zuge es verpflichtet wird, den Antragstellern die Aufstellung eines Panzerwracks vor der russischen Botschaft zu gewähren?
Frage 2:
Welche Kosten sind dem Bezirksamt dabei aufgrund des fehlerhaften Bescheids entstanden?
Frage 3:
Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkung seiner Entscheidung und seines Agierens im Anschluss an diese Entscheidung in Bezug auf die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland?