Drucksache - 0541/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich in Gesprächen mit der Charité, Campus Virchow, dafür einzusetzen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen wieder kostenfrei die Parkmöglichkeiten auf dem Gelände des Campus Virchow nutzen dürfen. Begründung: Menschen mit Beeinträchtigungen/ Behinderungen konnten in der Vergangenheit kostenfrei auf dem Gelände der Charité am Campus Virchow parken. Durch die Parkgebühren entstehen den Erkrankten weitere zusätzliche Kosten, die ihre meist schon angespannte finanzielle Situation weiter verschlechtern. Stark mobilitätseingeschränkte Erkrankte sind auf dem Campus Virchow auf die Vorfahrt mit dem eigenen Wagen angewiesen, weil das Gelände in der Fläche so groß ist. Es ist wichtig, dass die Personengruppe, die im Land Berlin die Berechtigung zur Nutzung der Behindertenparkplätze hat, ihre ärztlichen Termine in der Charité auch zukünftig ohne zusätzliche Kosten wahrnehmen kann.
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