Drucksache - 0538/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksbürgermeisterin Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0538/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0538/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht gemäß der Berliner Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung eine kinder- und jugendbeauftragte Person im Bezirk Mitte einzuführen, die bei der Bürgermeisterei angesiedelt ist. Vorher wird das BA wird darum gebeten dies haushälterisch zu prüfen und zu berechnen, wie hoch der finanzielle Aufwand pro Jahr wäre.
Sie arbeitet eng mit den Kinder- und Jugendbüros zusammen und ihre Aufgabe ist das Controlling und Monitoring zur Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention sowie von Konzepten zur Kinder- und Jugendbeteiligung und beinhaltet:
- Durchführung von Kindergerechtigkeitsverfahren zu Beschlüssen und Berichten - Mitgestaltung von Bürger*innenbeteiligungsverfahren - Verantwortung für Öffentlichkeitsarbeit
Um ihre Funktion zu erfüllen verfügt sie über Akteneinsicht und Informations- sowie Auskunftsrecht gegenüber anderen Fachämtern.
Das Bezirksamt hat am 24.10.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Anstellung einer kinder- und jugendbeauftragten Person im Bezirksamt Mitte würde das Bezirksamt ca. 80.000 € kosten (eine E11-Stelle mit ca. 15.000€ Sachmitteln). Aufgrund der prekären Haushaltslage hat das BA beschlossen, dem Ersuchen nicht zu folgen. So wurde bspw. auch keine beauftragte Person für Gute Arbeit eingestellt. Der Fokus in der Doppelhaushaltplanung 2024/25 lag auf der Bindung des vorhandenen Personals, zum Beispiel durch Gewährung von Hebungen; nur stark überlastete Ämter erhielten weitere Stellen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Berlin, den Bezirksbürgermeisterin Remlinger
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