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Betreff: |
Auflagen für Versammlungen |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion der FDP | Fraktion der FDP |
Verfasser: | Roet, Koch, Tillack, Türk | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Erteilt das Bezirksamt für im Bezirk stattfindende Veranstaltungen / Versammlungen generelle Auflagen?
- Wen erachtet das Bezirksamt grundsätzlich als Verantwortlichen für die Bereitstellung und Nutzbarkeit mobiler Sanitäreinrichtungen während Versammlungen?
- Welche Auflagen erteilt das Bezirksamt den Veranstaltenden in Bezug auf Sanitäreinrichtungen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Anwohnenden, im unmittelbaren Umfeld einer Versammlung?
- Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Umfeld von Versammlungen?
- Welche Bußgelder bzw. Strafen verhängt das Bezirksamt den Veranstaltungen bei Verstößen gegen Auflagen?
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