Drucksache - 0521/VI  

 
 
Betreff: Auflagen für Versammlungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Roet, Koch, Tillack, Türk 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA FDP vom 11.10.2022
2. Antwort vom 20.12.2022

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Erteilt das Bezirksamt für im Bezirk stattfindende Veranstaltungen / Versammlungen generelle Auflagen?

 

  1. Wen erachtet das Bezirksamt grundsätzlich als Verantwortlichen für die Bereitstellung und Nutzbarkeit mobiler Sanitäreinrichtungen während Versammlungen? 

 

  1. Welche Auflagen erteilt das Bezirksamt den Veranstaltenden in Bezug auf Sanitäreinrichtungen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Anwohnenden, im unmittelbaren Umfeld einer Versammlung?

 

  1. Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Umfeld von Versammlungen?

 

  1. Welche Bußgelder bzw. Strafen verhängt das Bezirksamt den Veranstaltungen bei Verstößen gegen Auflagen?

 

 
 

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