Drucksache - 0432/VI  

 
 
Betreff: Genehmigung der im Haushaltsjahr 2021 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Anhörung
27.09.2022 
12. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA Mitte vom 08.07.2022
2. BE VzB RPA vom 27.09.2022
3. Anlage
4. Beschluss BVV vom 20.10.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .06.2022

Bezirksbürgermeister Tel.: 32200

SE Personal und Finanzen

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0432/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Genehmigung der im Haushaltsjahr 2021 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die vom Bezirksamt Mitte im Haushaltsjahr 2021 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, welche den Betrag von 50.000 € überschreiten, werden genehmigt.

Begründung:

Im Haushaltsjahr 2021 wurden durch die SE Personal und Finanzen genehmigungspflichtige über und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.690.785,15 € sowie außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.378.124 € zugelassen.

Das Bezirksamt hat dafür beim Abgeordnetenhaus von Berlin und bei der Bezirksverordnetenversammlung aufgrund der Bestimmungen in § 37 Abs. 4 S. 1 und Abs. 7 LHO nach dem Abschluss der Bücher (§ 76 Abs. 1 LHO) die nachträgliche Genehmigung einzuholen, sofern der im Haushaltsgesetz § 5 Abs. 3 festgelegte Betrag überschritten wird. Dieser beträgt für das Haushaltjahr 2021 50.000 €. Die Einzelsachverhalte sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Darüber hinaus wurden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 74.630,25 € zugelassen, welche keiner nachträglichen Genehmigung bedürfen, da der festgesetzte Betrag von 50.000 € unterschritten wurde.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG, §37 Abs. 4 LHO

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2021 werden dem Bezirk im Rahmen der Basis-korrektur gemäß § 12 a HG 21 ausgeglichen.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung erledigt

C)      Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine

Berlin, den 28.06.2022

Bezirksbürgermeister von Dassel 

 

 

 

BzBm EU 

 

 
 

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