Drucksache - 3357/V
Ich frage das Bezirksamt:
Wenn Nein:
Begründung: Nach Informationen von Trägern sind derzeit von den ca. 80 durch die Träger vorgehaltenen Plätzen für die Sprachförderung nach § 55 Schulgesetz nur etwa 30 Plätze besetzt worden.
Viele Jahre hatten wir im Bezirk viele Kinder mit Sprachförderbedarf, aber keine Angebote. Jetzt haben die Träger reagiert und die Angebote bereitgestellt, aber vom Bezirksamt werden nur relativ wenige Kinder in die Angebote vermittelt.
Wenn keine Kinder in den Gruppen sind, bekommen die Träger auch kein Geld und werden in den kommenden Jahren die dringend notwendigen Plätze nicht mehr bereitstellen. |
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