Drucksache - 3307/V  

 
 
Betreff: James-Simon-Park – wieder nur leere Ankündigungen des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Fritz und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfr. CDU vom 17.08.2021
2. Mündliche Beantwortung vom 19.08.2021

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie konnte es passieren, dass trotz nächtlicher Zugangbeschränkung am vergangenen Wochenende erneut Feiernde im James-Simon-Park aufgehalten haben? 

 

  1. Wie wird das BA das nächtliche Aufenthaltsverbot im James-Simon-Park durchsetzen? 

 

  1. Plant das BA die Einzäunung des James-Simon-Parks? 

 

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Pieper,

 

Zur 1. Frage: Ziel des Bezirksamtes war und ist es zu verhindern, dass im James-Simon-Park große Mengen von sich alkoholisierenden Menschen mit einer damit verbundenen zunehmenden Gewaltbereitschaft ansammeln. In einschlägigen sozialen Medien, u.a. dem Portal „Berlin saufen“, auf Instagram mit 26.000 Abonennten war der Park entsprechend so, wie es soziologisch jetzt so schön heißt kodiert. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen richten sich nach der Verfügbarkeit und im Fall von Parkdienst und Ordnungsamt auch Arbeitszeit der damit betrauten Person. Eine lückenlose Überwachung der erlassenen Allgemeinverfügung ist damit nicht immer möglich, zumal der Zugang zu den gastronomischen Betrieben in den an den Park angrenzenden Bahnbögen, nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen, jeder Zeit zugänglich sein sollte.

 

Zur 2. Frage: Das Bezirksamt setzt das nächtliche Aufenthaltsverbot im Rahmen der zur Verfügung stehende … durch und hält dieses nach. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit geht es dem Bezirksamt aber nicht um die Schaffung einer „Hochsicherheitszone“, sondern um das klare Zeichen, dass im James-Simon-Park zunehmend etablierte „Saufen, Krawallszene“, die alle daran nicht interessierten Parknutzer zunehmend verdrängte nicht akzeptiert wird. Einzelne Verstöße gegen die Allgemeinverfügung werden nach Möglichkeit geahndet. Sie gefährden das eigentliche Ziel der Allgemeinverfügung aber nicht.

 

Zur 3. Frage: Eine langfristige Einzäunung des Parks plant das Bezirksamt nicht. Bis zum voraussichtlichen Auslaufen der Allgemeinverfügung am 31. August sind vom SGA Absperrgitter, vergleichbar mit dem bekannten Polizeiabsperrgittern, also 1,30 m hoch, aufgestellt worden, die die Durchsetzung der Allgemeinverfügung erleichtern sollen. Diese werden auch zum Schutz der kurzfristig geplanten gärtnerischen Sanierungsarbeiten, insbesondere der Rasen… eingesetzt. Soweit

 

 
 

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