Drucksache - 3295/V  

 
 
Betreff: über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 12.08.2021
2. BVV-Vorlage-Festsetzung-ErhVO-Soldiner-Str
3. Anlage-1-Aenderung-RVO-ErhVO-Soldiner-Str
4. Anlage-2-Karte Soldiner Straße
5. Anlage-3-Bericht 172er Untersuchung Wedding final korr
2. Beschluss vom 19.08.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .08.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  3295/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Soldiner Straße“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Mitte von Berlin und den Entwurf zur Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Soldiner Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin

A)    Begründung:

Der Beschluss vom 13.11.2018 zum Erlass der Erhaltungsverordnung (GVBl. vom 27.11.2018, S. 668-669) für das Gebiet „Soldiner Straße“ ist fehlerbehaftet und muss erneut beschlossen werden.

 

In der o.g. Beschlussbegründung zum Erlass der Erhaltungsverordnung wurde der Zusammenhang zwischen der Gebietsbezeichnung im Erlass und der ausführlichen Begründung mit Auswertung im Gutachten über die vertiefende Untersuchung falsch zitiert.

Die fehlerhafte Angabe der Seitenzahlen führt zu einer Nichtübereinstimmung zwischen dem genannten Gebiet und der Gebietsbezeichnung in der notwendigen ausführlichen Begründung in der vertiefenden Untersuchung.

 

An dem Ergebnis der vertiefenden Untersuchung für die Beobachtungsgebiete im Stadtraum Wedding (Juni 2018), dass die Anwendungsvoraussetzungen für das Gebiet „Soldiner Straße“ gegeben sind, gibt es keine Beanstandung. Das Gutachten stellt einen mittleren Aufwertungsdruck fest, der insbesondere durch einen überproportionalen Mietenanstieg, bevölkerungsstrukturelle Veränderungen und dem Potenzial der Lagequalität in den kommenden Jahren zunehmen wird. Aufgrund dessen sowie des hohen Aufwertungspotenzials und einer hohen Verdrängungsgefährdung würde es ohne den Einsatz des Instrumentariums zu städtebaulichen Folgewirkungen kommen. Die Gutachter empfehlen daher die Festsetzung eines Erhaltungsgebietes „Soldiner Straße“.

 

Die ausführliche Begründung mit Auswertungen, Ergebnissen und Schlussfolgerungen für das Gebiet „Soldiner Straße“ ist dem Gutachten im Anhang zu entnehmen (S. 28-43).

 

Außerdem ist der Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie der Hinweis auf die Rechtsfolgen nicht ordnungsgemäß, weshalb der entsprechende Paragraph in der Verordnung geändert werden muss.

 

B)    Rechtsgrundlage:

§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG

C)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

nein

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

nein

Berlin, den 10.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen