Drucksache - 3293/V  

 
 
Betreff: über das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Nikolaiviertel als städtebauli-chen Rahmenplan
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 12.08.2021
2. BAV-ISEK-Nikolaiviertel
3. Anlage-1-ISEK Nikolaiviertel Endbericht Juli2021
4. Anlage-2-ISEK Nikolaiviertel-Stln Rückmeldungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:       .08.2021

Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Telefon: 44600

Stadtentwicklungsamt

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3293/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Nikolaiviertel als städtebaulichen Rahmenplan

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat am 10.08.2021 das als Anlage beigefügte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Nikolaiviertel als städtebaulichen Rahmenplan beschlossen.

A)      Begründung:

Das Bezirksamt Mitte hat am 15. Mai 2018 (Gutachten Planungsgruppe WERKSTADT) die Erhaltungsverordnung aufgrund der städtebaulichen Eigenart gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB für das Gebiet Nikolaiviertel beschlossen. Neben bereits bestehender Baudenkmäler im Viertel wurde das Nikolaiviertel am 18.01.2018 als denkmalgeschützte Gesamtanlage bzw. als Ensemble in die Denkmalliste des Landes Berlin aufgenommen. Der gesamte Bereich steht somit unter Denkmalschutz.

Darüber hinaus wurde das Gebiet Nikolaiviertel aufgrund seiner stadtentwicklungspolitischen Bedeutung und seines baukulturellen Hintergrunds mit Senatsbeschluss vom 25. Juni 2019 als Fördergebiet in das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz bzw. ab dem Jahr 2021 das Programm Lebendige Zentren und Quartiere aufgenommen (Abgrenzung des Erhaltungs- und Fördergebietes, ISEK S. 27).

 

Das heutige Nikolaiviertel liegt in der Gründungsstätte Berlins mit der Nikolaikirche, dem ältesten erhaltenen Gebäude der Stadt, und ist zugleich Wohnort, Geschäftsort, Kulturort sowie ein bedeutsamer touristischer Anziehungspunkt in der historischen Mitte Berlins. Die kulturhistorische Bedeutung und ihr Wert für die Stadt gilt es zu erhalten, zu entwickeln und für die Stadtgesellschaft sowie für Besucher*innen aus aller Welt dauerhaft zugänglich zu machen und zu vermitteln.

 

Das mit dem Förderprogramm angestrebte Ziel ist eine Aufwertung im Sinne eines lebendigen Anziehungspunkts für Berliner*innen sowie Tourist*innen unter besonderer Beachtung der Bedeutung als historischer und denkmalgeschützter Ort in der Berliner Mitte.

Handlungsschwerpunkte bilden darüber hinaus die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Verbesserung der Zugänglichkeit sowie die Sanierung der maroden Uferpromenade. Dem Abbau von Barrieren kommt dabei eine große Bedeutung zu. Des Weiteren sollen Impulse gegeben werden, die Qualitäten der Angebote in den Bereichen Handel und Gastronomie auszubauen, mit den Anforderungen an den Wohnstandort Nikolaiviertel in Einklang zu bringen und die Gesamtwahrnehmung des Nikolaiviertels zu verbessern. Die Anforderungen an Maßnahmen ergeben sich außerdem aus Denkmalschutzaspekten (d.h. u.a. aus dem Denkmalpflegerischen Gutachten) und der Nutzung als Wohnstandort.

 

Die Erarbeitung und Umsetzung der im ISEK beschriebenen Ziele und Maßnahmen ist als eine interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe unter Einbeziehung aller Fachämter des Bezirks Mitte von Berlin zu verstehen, die über einen kommunikativen und kooperativen Handlungsrahmen verwaltungsinterne und externe Akteure zusammenbringt. Durch die enge Einbindung aller zuständigen bzw. betroffenen Fachämter und Akteur*innen, schafft das ISEK die Grundlage, den lokalen Herausforderungen mit einem abgestimmten Handeln zu begegnen.

B)      Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Mit dem ISEK werden 12,5 Mio. Euro für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Programm Lebendige Zentren und Quartiere beantragt.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 10.08.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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