Drucksache - 3292/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3292/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Beschlussfassung- über die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Mitte von Berlin und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin A) Begründung: Der Beschluss vom 04.09.2018 zum Erlass der Erhaltungsverordnung (GVBl. vom 18.09.2018, S. 532-533) für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ ist fehlerbehaftet und muss erneut beschlossen werden.
In der o.g. Beschlussbegründung zum Erlass der Erhaltungsverordnung wurde der Zusammenhang zwischen der Gebietsbezeichnung im Erlass und der ausführlichen Begründung mit Auswertung im Gutachten über die vertiefende Untersuchung falsch zitiert. Die fehlerhafte Angabe der Seitenzahlen führt zu einer Nichtübereinstimmung zwischen dem genannten Gebiet und der Gebietsbezeichnung in der notwendigen ausführlichen Begründung in der vertiefenden Untersuchung.
An dem Ergebnis der vertiefenden Untersuchung für die Beobachtungsgebiete im Stadtraum Wedding (Juni 2018), dass die Anwendungsvoraussetzungen für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ gegeben sind, gibt es keine Beanstandung. Aufgrund des hohen Aufwertungspotenzials, eines relativ hohen Aufwertungsdruckes sowie einer hohen Verdrängungsgefährdung würde es ohne den Einsatz des Instrumentariums zu städtebaulichen Folgewirkungen kommen. Die Gutachter empfehlen daher die Festsetzung eines Erhaltungsgebietes „Reinickendorfer Straße“.
Die ausführliche Begründung mit Auswertungen, Ergebnissen und Schlussfolgerungen für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ ist dem Gutachten im Anhang zu entnehmen (S. 44-58).
B) Rechtsgrundlage: § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: nein b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein Berlin, den Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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