Drucksache - 3264/V
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Welche inhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungen/Zusagen erfolgten wann und auf Grundlage welchen künstlerischen Konzeptes durch das Bezirksamt gegenüber dem Verein „ZweiDrittel e.V.“ bezüglich der Genehmigungen/Tolerierungen von Nutzungen in der Grünfläche des Monbijouparks incl. Uferpromenade und welche Flächen umfassen diese Zusagen? 2. Welche Verträge wurden für die Nutzung des Theaters zwischen der Humboldt-Universität und den Theaterbetreiber*innen des Vereins „ZweiDrittel e.V.“ geschlossen, welche finanziellen Verbindlichkeiten (z. B. Miete für die Flächen) ergeben sich daraus für den Verein und wie ist deren Finanzierung sichergestellt? Hat der Bezirk diese Verträge gesehen, bzw. liegen diese dem Bezirk vor? 3. Durch wen erfolgt die Bezahlung der am Theater Arbeitenden und welche Sicherheiten sind vorhanden, dass eine angemessene Bezahlung erfolgt? 4. Durch wen erfolgt eine gastronomische Bewirtschaftung, welchen Vertrag hat der/die Barbetreiber*in mit dem Verein „ZweiDrittel e.V.“, wie wird sichergestellt, dass die erwirtschafteten Mittel zur Finanzierung des Theaters und zur Deckung des künstlerischen Programms sowie der angemessenen Bezahlung der am Theater Arbeitenden (Künstler*innen und weitere Theatermitarbeiter*innen) verwendet werden und durch wen wird dies kontrolliert?
5. Wie ist – insb. vor dem Hintergrund der kritikwürdigen Zustände der vorherigen Theaterbetreiber*innen in den letzten Jahren - gewährleistet, dass den am Theater Arbeitenden vernünftige Arbeitsbedingungen (z. B. sanitäre Anlagen, geschlechtergetrennte Umkleidemöglichkeiten, etc) zur Verfügung stehen? 6. Durch wen werden die erteilten Auflagen wie kontrolliert und wer ist bei Problemen seitens der Verwaltung/des Bezirksamtes Ansprechpartner*in für die am Theater Arbeitenden?
7. Warum hat es das Bezirksamt bisher unterlassen, der BVV – mindestens als Zwischenbericht - Vorlagen zur Kenntnisnahme zum - BVV-Beschluss 2359/V zu „Eine neue Chance für ein Monbijoutheater“ vorzulegen (Erledigungsfrist: 10.01.2021) und - BVV-Beschluss 1615/V zu „Theater im Monbijoupark auf neue Füße stellen“ vorzulegen, obwohl dies seit Jahren überfällig gewesen wäre (Erledigungsfrist: 10.04.2019)
vorzulegen, obwohl dies seit Monaten überfällig gewesen wäre und - missachtet damit die Rechte der BVV auf unverzügliche Informationen und - verstößt - da den BVV-Beschlüssen mit den genehmigten ersichtlich nicht nachgekommen wurde - damit gegen § 13 Abs. 1 BezVG?
* § 13 BezVG: Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Absatz 1: Hat die Bezirksverordnetenversammlung eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Soweit dem angeregten Verwaltungshandeln nicht entsprochen wird, hat das Bezirksamt die Gründe dafür mitzuteilen. In Einzelpersonalangelegenheiten sind Empfehlungen und Ersuchen ausgeschlossen.
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