Drucksache - 3247/V  

 
 
Betreff: Mindeststandards für nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbrin-gungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen im Bezirk Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 25.06.2021
2. Anlage Mindeststandards 04.05.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 3.06.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3247/V

Mitte von Berlin


Vorlage – zur Kenntnisnahme -

über

Mindeststandards für nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen im Bezirk Mitte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt begrüßt die Modifizierung der bezirkseigenen Mindeststandards vom Januar 2018 und stimmt den in der Steuerungsrunde Geflüchtete Mitte am 04.05.2021 beschlossenen Mindeststandards für nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung obdachloser Menschen im Bezirk Mitte zu.

A)       Begründung:

Abweichend von den noch heute geltenden Mindeststandards für die Unterkünfte der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) wurden bereits im Januar 2018 zur Verbesserung der Situation in den Unterbringungseinrichtungen bezirkseigene „Mindeststandards für nicht vertraglich gebundene Hostels zur Unterbringung von geflüchteten Menschen“ festgelegt.

Die Erfahrungen mit diesen Vorgaben, die längere Verweildauer in den Einrichtungen mangels Alternativen sowie konzeptionelle Überlegungen im Rahmen des Projektes Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) erforderten eine Anpassung der derzeit geltenden Mindeststandards. Die Modifizierung sollte soweit wie möglich eine Integration und Teilhabe an der Gesellschaft gestatten sowie ein würdevolles Leben in den Einrichtungen, insbesondere im Falle einer längerfristigen Unterbringung, ermöglichen, auch wenn die Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) grundsätzlich keinen Ersatz für eine Wohnung darstellt, sondern lediglich einer kurzfristigen Grundversorgung dient.

Neben den materiellen Standards der Unterbringung wurde bei der Anpassung ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Klientinnen und Klienten, vor allem von Kindern und Jugendlichen gelegt.

In mehreren Sitzungen der Steuerungsrunde Geflüchtete Mitte und bilateralen Konsultationen konnten zwischen dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, dem Integrationsbüro und dem Amt für Soziales im gegenseitigen Einvernehmen die „Mindeststandards für nicht vertragsgebundene und nicht von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) gelistete Unterkünfte zur Unterbringung von obdachlosen Menschen im Bezirk Mitte von Berlin“ abgestimmt werden.

Alle beteiligten Bereiche sind sich bewusst, dass die Durchsetzungsmöglichkeiten der bezirkseigenen Mindeststandards und die Einflussmöglichkeiten des Bezirks Mitte auf Strukturen und Prozesse der Einrichtungen an der Bezirksgrenze enden und durch die Regelungen des LAF sowie der BUL Grenzen gesetzt sind.  Dennoch wurden und werden die bezirkseigenen Mindeststandards als Orientierung auch bei der Unterbringung von obdachlosen Menschen seitens des Bezirksamtes Mitte in Unterkünften in anderen Bezirken zugrunde gelegt. Weiterhin können die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Gewerbefreiheit und Wettbewerb der Durchsetzung der neuen Vorgaben entgegenstehen. Trotzdem haben sich alle Beteiligten bemüht, realistische und zukunftsweisende Standards zu formulieren, die bereits richtungweisend im Hinblick auf die künftige GStU wirken und dieses Vorhaben unterstützen.

Das Amt für Soziales legt bei seinen Begehungen anlässlich einer Neuaufnahme einer Einrichtung als auch bei Kontrollbegehungen die neu gefassten Mindeststandards zugrunde und ermöglicht dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt und dem Integrationsbüro durch Bekanntgabe des jeweiligen Termins die Teilnahme daran. Die Fachämter können auch aus ihrer eigenen fachlichen Zuständigkeit heraus anlassbezogene Begehungen durchführen.

 

B)        Rechtsgrundlage:

§ 15 i.V. mit § 36 BezVwG

 

 

C)        Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Eine Anhebung der Mindeststandards kann eine Erhöhung der Tagessätze und damit der Kosten der Unterkunft zur Folge haben. Somit könnten die Ausgaben bei den folgenden Buchungsstellen steigen:

 

Kapitel

Titel

3910

68102

3911

68105

3911

68107

3911

68115

3915

68105

3915

68107

3915

68115

3960

68144

3995

67159

 

Eine genaue Höhe der Kostensteigerung lässt sich nicht beziffern.

 

 

 

  1.              Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den  08.06.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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