Drucksache - 2803/V
Ich frage das Bezirksamt und die Fraktionen:
Frage 1: Bearbeitungen von Erst- und Folgeanträgen auf Leistungen nach dem WoGG, SGB XII (incl. Hilfen zur Pflege) und SGB II, sind für die Antragssteller*innen mit Wartezeiten bis über 6 Monate verbunden. Der empfohlene Richtwert von 4-6 Wochen (Erstantrag) und 2 Wochen (Folgeantrag) nach Abgabe aller Unterlagen wird häufig überschritten.
Frage 2: Nachweislich eingereichte Unterlagen werden wiederholt angefordert. Neue Unterlagen werden angefordert, die zum Zeitpunkt der Antragsabgabe noch nicht relevant waren, aber aufgrund der langen Bearbeitungszeit relevant wurden (z.B. Antragsabgabe Nov. 2019/angefordert Lohnnachweise ab Jan. 2020 bis Juni 2020). Diese nicht Einhaltung eines existenzsichernden Verwaltungshandelns bringt die Antragssteller*innen in prekäre finanzielle Lagen.
Frage 3: Wie hat sich die Zahl der Erst- und Folgeanträge, die pro Mitarbeiter*in bearbeitet werden, innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre entwickelt? (ebenfalls nach Leistungsarten aufgeschlüsselt) |
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