Auszug - Gedenkstätte zum Deportationsbahnhof „Güterbahnhof Moabit" Gedenkstätte zum Deportationsbahnhof „Güterbahnhof Moabit“ (Änderungsantrag I) 1090/IV Fraktionen der SPD und der CDU Gedenkstätte zum Deportationsbahnhof „GüterbahnhofMoabit" (Änderungsantrag II) 1090/IV Fraktion Bündnis 90/Die Grünen   

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz
TOP: Ö 4.1
Gremium: Bildung, Kultur und Umweltschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 15.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 18:03 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
1090/IV Errichtung einer Lern- und Gedenkstätte am Ort des ehemaligen Deportationsbahnhofs „Güterbahnhof Moabit“
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Schug 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Die Drucksache wird einstimmig bei 15 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, Die Linke, Piraten) in geänderter Form angenommen

Die Vorsitzende verweist auf einen Textvorschlag für einen Änderungsantrag des Ausschusses zur DS 1090/IV, den sie mit VertreterInnen von SPD und Bündnis 90/Grüne erarbeitet, inhaltlich abgestimmt und den Ausschussmitgliedern vorab zur Beratung gemailt hat. Sie macht abschließend auf einen redaktionellen Fehler aufmerksam, es muss im 2. Absatz, 2. Zeile heißen: Realisierung der Kosten des Wettbewerbsergebnisses.

 

Alle Fraktionen erklären sich mit dem Änderungsantrag einverstanden.
Frau Weißler teilt mit, dass sie den Änderungsantrag auch im Kulturamt beraten hat. Durch den beschlossenen VzÄ-Abbau und eine damit einhergehende Verdichtung von Arbeitsaufgaben wurde ihr signalisiert, dass sich das Kulturamt außerstande sieht, selbst diesen Wettbewerb zu realisieren. Frau Weißler schlägt deshalb vor, den Gestaltungswettbewerb an die Senatskanzlei/Abt. Kultur zu geben. Unstrittig seien die anderen im Antragstext aufgeführten Punkte.

Der Änderungsantrag des Ausschusses zur DS 1090/IV lautet deshalb abschließend:

 

Errichtung einer Lern- und Gedenkstätte am Ort des ehemaligen Deportationsbahnhofs "Güterbahnhof Moabit"

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Senatskanzlei/Abt. Kultur einen Gestaltungswettbewerb zur Umgestaltung des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Deportationsbahnhofs "Güterbahnhof Moabit" in eine Lern- und Gedenkstätte realisiert.

Da es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, ist die umfängliche Freistellung des Bezirkes von den Projektkosten (Wettbewerbskosten, Kosten der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses, Erhaltung und Pflege) sicherzustellen, desgleichen die Klärung der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke.

Die angemessene Beteiligung der zuständigen Ämter und Gremien des Bezirkes in jeder Entwicklungs- und Entscheidungsphase ist zu gewährleisen.

 

Diesem Antrag stimmt der Ausschuss einstimmig bei 15 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, Die Linke, Piraten) zu.

 

Frau Weißler nimmt anschließend Bezug auf die im Antrag angeführte Klärung der Eigentumsverhältnisse der entsprechenden Grundstücke und verteilt dazu einen Lageplan, der die Grundstücke ausweist.
Sie führt dazu aus: Die Flurstücke 359 und 360 werden dem Bezirk Mitte per Grundstücksüberlassungsvertrag kostenfrei übereignet. Die Abwicklung der Grundstücksübertragung erfolgt durch die Serviceeinheit Facility Management des Bezirksamtes. Die dafür erforderliche Bereinigung früherer Grundbuchbelastungen durch die Deutsche Bahn AG, die jeweils auf den nächsten Eigentümer übergehen, konnte bisher nicht erfolgen, da die notarielle Beurkundung formal daran scheiterte, dass nichtzeichnungsberechtigte Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG ohne Nachweis einer Bevollmächtigung den Notarvertrag unterschrieben hatten. Die Beurkundung ist zu wiederholen, inhaltlich jedoch unstrittig.

Nach Übertragung der Grundstücke werden diese in das Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt übergehen. Laut Liegenschaftskataster wird das Flurstück 360 als Teilstück der Durchwegung als Grünfläche, das Flurstück 359 als Gedenkort geführt.

 
 

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