Auszug - Gedenkstätte zum Deportationsbahnhof „Güterbahnhof Moabit" Gedenkstätte zum Deportationsbahnhof „Güterbahnhof Moabit“ (Änderungsantrag I) 1090/IV Fraktionen der SPD und der CDU Gedenkstätte zum Deportationsbahnhof „GüterbahnhofMoabit" (Änderungsantrag II) 1090/IV Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Vorsitzende verweist auf einen Textvorschlag für einen Änderungsantrag des Ausschusses zur DS 1090/IV, den sie mit VertreterInnen von SPD und Bündnis 90/Grüne erarbeitet, inhaltlich abgestimmt und den Ausschussmitgliedern vorab zur Beratung gemailt hat. Sie macht abschließend auf einen redaktionellen Fehler aufmerksam, es muss im 2. Absatz, 2. Zeile heißen: Realisierung der Kosten des Wettbewerbsergebnisses.
Alle Fraktionen erklären sich mit dem Änderungsantrag einverstanden.
Errichtung einer Lern- und Gedenkstätte am Ort des ehemaligen Deportationsbahnhofs "Güterbahnhof Moabit" Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Senatskanzlei/Abt. Kultur einen Gestaltungswettbewerb zur Umgestaltung des noch erhaltenen Teils des ehemaligen Deportationsbahnhofs "Güterbahnhof Moabit" in eine Lern- und Gedenkstätte realisiert. Da es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, ist die umfängliche Freistellung des Bezirkes von den Projektkosten (Wettbewerbskosten, Kosten der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses, Erhaltung und Pflege) sicherzustellen, desgleichen die Klärung der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke. Die angemessene Beteiligung der zuständigen Ämter und Gremien des Bezirkes in jeder Entwicklungs- und Entscheidungsphase ist zu gewährleisen.
Diesem Antrag stimmt der Ausschuss einstimmig bei 15 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, Die Linke, Piraten) zu.
Frau Weißler nimmt anschließend Bezug auf die im Antrag angeführte Klärung der Eigentumsverhältnisse der entsprechenden Grundstücke und verteilt dazu einen Lageplan, der die Grundstücke ausweist. Nach Übertragung der Grundstücke werden diese in das Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt übergehen. Laut Liegenschaftskataster wird das Flurstück 360 als Teilstück der Durchwegung als Grünfläche, das Flurstück 359 als Gedenkort geführt. |
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