Auszug - Entwicklungs- und Gestaltungskonzepte partizipativ erarbeiten: BürgerInnenbeteiligung als grundsätzliches Vergabekriterium
Fraktion der CDU: Hat nach der Diskussion Ende des letzten Jahres einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt.
Nachfrage Grüne: Wer legt dieses bei baulichen und stadtentwicklungspolitischen Entscheidungen fest? Was heißt gezielt? Wie ist Berücksichtigung genau gemeint? Gute Vorschläge aufnehmen? Sollen Ablehnungen begründet werden?
SPD: Ist mit der Einbeziehung der Ausschreibungen des Landes Berlin nicht ganz einverstanden - könnte aber insgesamt mitgehen. Allerdings befindet sich im zweiten Absatz ein grammatikalischer Dissenz. Einige Kleinigkeiten müssten noch geändert werden. Unter Punkt 3 heißt es im letzten Absatz: Dabei müssen die Ergebnisse Berücksichtigung finden. Alle Vorschläge aus den Bürgerveranstaltungen können jedoch nicht berücksichtigt werden. Ist deshalb gegen diese Formulierung. Schlägt vor, aus dem "Müssen" ein "Sollen" zu machen.
Grüne: Sehen keine Probleme, "sollen" statt "müssen" einzufügen.
CDU: Möchte das "Berücksichtigen" durch "behandeln" ersetzen. Somit bleibt ergebnisoffen, ob eine Anregung tatsächlich berücksichtigt wird.
Grüne: Würden diesen Vorschlag auch anerkennen. Möchten dann aber auf das "Müssen" im zweiten Satz nicht verzichten.
Zusammenfassung der vorgschlagenen Änderungen durch die Grünen: Ziffer 1 entfällt. "Sollen" wird statt "müssen" geschrieben. "Berücksichtigung" wird durch "Behandlung" ersetzt. Korrektur der Grammatik im zweiten Absatz
Die Grünen schicken die geänderte Fassung der Beschlussvorlage hinterher.
Die Drucksache wird abgestimmt und einstimmig angenommen (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). |
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