Auszug - Antrag der AG Klage auf Basis des Antrages des Kiezplenums Sparrplatz  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 06.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Körper möchte wissen, sollte man mit der Klage Erfolg haben, welche haushalterischen Auswirkungen dies für den Bezirkshaushalt haben könnte

Frau Körper möchte wissen, sollte man mit der Klage Erfolg haben, welche haushalterischen Auswirkungen dies für den Bezirkshaushalt haben könnte. Herr Schwanhäußer antwortet, dass derzeit rd. 4,3 v.H. vom Jugendhilfeetat in Mitte für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen. Sollte die Klage Erfolg haben, dass 10 v.H. zur Verfügung gestellt werden müssen, dann ist es wohl offenkundig, dass dies nicht durch Umschichtung durch den Bezirk erfolgen kann. Seiner Meinung nach muss der Senat die Globalzuweisung an den Bezirk, und dann wahrscheinlich an alle Bezirke, für die Jugendarbeit anheben. Dies ist seine Einschätzung.

 

Herr Davids liest eine Stellungnahme des Rechtsamtes Mitte vom 05.12.2012 zur Rechtslage "AG Organklage / Etat Jugendhilfe" vor und bittet, dies in das Protokoll aufzunehmen(Anlage 4):

 

Sehr geehrter Herr Davids,

 

zur Rechtslage möchte ich nochmals auf das rechtskräftig gewordene Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Juni 1999 (VG 20 A 30.99) sowie die Stellungnahme RA 2, Herrn Schattke an Frau Goral vom 31. Mai 2012 verweisen. Wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Klageerhebung muss einer etwaigen zustimmenden Beschlussfassung des JHA zu dem Antrag der "AG Klage" entgegengetreten werden. Keinesfalls dürfen Kosten zu Lasten des Bezirksamtes ausgelöst werden. Die von dem RA-Büro Benzen & Sonntag angeblich zugesagte kostenlose Vertretung steht im Übrigen in Widerspruch zu § 49 b Bundesrechtsanwaltsordnung und könnte einen Verstoß gegen Standespflichten darstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Luise Geisler-Ortmann

 

Frau Assmann bittet den vorliegenden Antrag der AG Klage um eine Sitzung zu verschieben, um den Fraktionen die Möglichkeit zu geben, sich im Ganzen mit dem Thema zu beschäftigen. Frau Völker und Frau Schauer-Oldenburg sprechen sich gegen eine Verschiebung aus.

 

Frau Goral möchte wissen, warum sich die Klage gegen die Senatsjugendverwaltung und nicht gegen die Senatsfinanzverwaltung richtet. Herr Schwanhäußer antwortet, dass der Klagetextentwurf aus der AG Klage an die Rechtsanwaltskanzlei Bernzen & Sonntag zur Überarbeitung gegangen war und dass diese Formulierung durch die Rechtsanwaltskanzlei vorgenommen wurde.

 

Frau Körper bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung schlägt Herr Schwanhäußer zwei Änderungen zum Beschluss vor:

 

1.              Nach dem Wort "gegebenenfalls" wird eingesetzt: nach nochmaliger Rücksprache mit dem

                            JHA

2.              Als letzter Satz wird eingesetzt: Kosten dürfen dem JHA daraus nicht entstehen.

 

Herr Schwanhäußer lässt über die beiden Änderungsanträge gemeinsam abstimmen. Die beiden Änderungsanträge werden mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Herr Schwanhäußer lässt über den Antrag mit den beschlossenen Änderungen abstimmen. Der Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen (Anlage 5).

 
 

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