Auszug - Vignetten u. a. Bewohnerparkausweise, Gästeparkausweise, Handwerkerparkausweise, sonstige Ausnahmegenehmigungen  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt
TOP: Ö 3.3
Gremium: Wirtschaft, Arbeit und Ordnungsamt Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 27.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek führt aus, dass die Vorbereitungen auf der Senatsebene nicht optimal gelaufen sind

Herr BzStR Spallek führt aus, dass die Vorbereitungen auf der Senatsebene nicht optimal gelaufen sind. Bei der Umsetzung Handwerkerparkausweise sei eine Vielzahl von Herausforderungen. Die Differenzierte Behandlung zwischen einem Handwerker und einer Pflegekraft sei politisch schwierig zu vermitteln. Es sei unklar wie damit Verfahren wird, dass im Bezirk Einnahmeausfälle kompensiert werden.

 

Herr Strehlow führt aus, dass derzeit im Ordnungsamt die Rückstände von Juni Bearbeitet werden. Einige Mitarbeiter haben aufgrund der Notwendigkeit darum gebeten, an einige Samstage zu arbeiten, welches im Rahmen der DV-Flex möglich sei.

 

Weiterhin führt Herr Strehlow aus, dass nach Aussagen der Verkehrslenkung Berlin die verbindlichen Unterlagen zum Handwerkerausweis erst Ende September in den Bezirken vorliegen werden. Di e Vordrucke für die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge seien vorbereitet und werden in die Bearbeitungssoftware eingearbeitet.

 

Die Informationen und Antragsformulare werden durch SenStadtUm ins Internet gestellt. Die Bezirke verlinken ihre Internetauftritte mit dem Internetauftritt der Senatsverwaltung. Die Erteilung des Handwerkerparkausweises setzt nach jetziger Kenntnis aufwendiges Prüfverfahren voraus. Neben dem Fahrzeugschein und den anderen Nachweisen zur Ausübung des Handwerks, ist die Nutzbarkeit des Fahrzeuges für des Handwerk anhand von Fotos der Fahrzeug zu überprüfen.

Hierzu führt Herr Strehlow aus, wenn dies nicht möglich ist muss das Ordnungsamt das Fahrzeug vorführen lassen muss. Die Mitarbeiter im mittleren Dienst müssen gutachterlich tätig sein. Herr Strehlow hat bedenken dass hier evtl. zu klagen vor dem Arbeitsgericht kommen kann.

Diejenigen die einen Handwerkerparkausweis bekommen und in Mitte tätig werden, müssen ein Schild an die Frontscheibe platzieren auf dem steht, wo sie gerade tätig sind und welche Tätigkeit Sie dort ausüben. Herr Strehlow führt dazu aus, dass der Datenschutzbeauftragte davon nicht begeistert sei.

 

Ob der Handwerker auch wie angegeben dort tätig ist, sollen die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung durch Kontrollen Vorort (z.B. in den Häusern) übernehmen.

 

Herr BzStR Spallek führt aus, dass die Senatsverwaltung keine Bedürfnisse für  zusätzliches Personal sieht. Die Abfrage über eine Unterstützung für der ersten Anlauf bei der SePers sind negativ gelaufen. Man könne kein zzgl. Personal zur Verfügung stellen.

 

Herr Strehlow führt aus, dass seinerseits und den Hinblick der beteiligten erhebliche Zweifel bestehen, dass die Neuen und die bisherigen Aufgaben mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen sein werden. Es bestehe die Befürchtung, dass sich die bereits sehr angespannte Lage in der Organisationseinheit durch weiteren Bearbeitungsrückstand verschärfen wird.

 

Herr BzStR Spallek führt aus, dass man den Zustrom/die Antragswelle nicht steuern kann. Wenn insgesamt vermittelt wird dass es zur einer Vereinfachung für Handwerker führen soll, dies aber zu einer Verkomplizierung und zu Verlängerung der Beantragung führt, wird dies Frust und Ärger bei den Mitarbeitern und den Antragstellen auslösen.

Frau BV Schrader fragt nach, ob es seitens der Senatsverwaltung gedacht sei eine Probephase einzuführen oder eine bestimme Begleitung der Einführung vorzunehmen.

 

Herr Strehlow antwortet, dass es derzeit dazu keine weiteren Erkenntnisse gibt. Eine Erprobungsphase sei ebenfalls nicht vorgesehen.

 

 
 

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