Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
3. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau BV Körper (SPD) fragt, ob ein Termin mit dem Staatssekretär stattgefundenen hat

Frau BV Körper (SPD) fragt, ob ein Termin mit dem Staatssekretär zum Thema Mauerpark stattgefundenen hat. Herr BzStR Spallek bejaht. Er habe ihm Varianten vorgeschlagen. Auch habe er dem Staatssekretär seine Einschätzung gegenüber geäußert, dass die Mehrheitsverhältnisse sich von der letzen Wahlperiode her im wesentlichen nicht geändert haben. Auch habe er ihm mitgeteilt, dass das Land Berlin Verpflichtung wäre, wenn man nicht um ein Jahr verlängern würde. Damals wurden 4,5 Mio. DM auf der Pankower Seite verbaut, die rückzahlungskräftig wären. Man habe sich ausgetauscht, welche möglichen weiteren Varianten es geben könnte. Herr Spallek hat gebeten darüber nachzudenken, in wie weit es im Bereich des möglichen wäre, wenn das Land Berlin Land erwerben würde, um einer vertraglichen Verpflichtung zu entsprechen. Der Staatssekretär konnte dazu keine abschließende Aussage treffen, hat aber zugesagt, diese und weitere Varianten zu überdenken, zu prüfen und auch mit der Verwaltung rückzukoppeln.

 

Auf die Frage von Herrn BV Engert (Grüne) bezüglich Bebauungsplanentwurf 3-226 möchte Herr Spallek keine Aussage treffen. Zur Verfahrensweise teilt er mit, dass der Ausschuss die Themen setzt, die er behandeln möchte. Er teilt mit, dass sich das Fachamt ausreichend beteiligt hat.

 

Herr BV Reschke (CDU) fragt, ob der Bebauungsplan 1-45 VE festgesetzt und veröffentlicht wurde. Herr Spallek teilt mit, dass er bisher noch nicht festgesetzt wurde, weil Teilflächen des Bebauungsplanbereiches noch als Bahnbetriebsflächen planfestgestellt sind. Die Freistellung der Bahnflächen erfolgt nicht durch die Deutsche Bahn AG, sondern durch das Eisenbahnbundesamt. Die Bahn AG hat die Freistellung bereits im Jahre 2007 beim Eisenbahnbundesamt beantragt. Die überwiegende Fläche wurde daraufhin im Jahre 2008 freigestellt. Einige Leitungsflächen sind heute noch nicht freigestellt. Eine Freistellung dieser Flächen wurde vom Eisenbahnbundesamt in Aussicht gestellt, wenn alle Leitungen nicht mehr benötigt werden. Im Bebauungsplanbereich betrifft es noch eine Entwässerungsleitung im geplanten Stellplatzbereich, die im Betrieb ist. Wenn diese Leitung an den neuen Abwasserkanal in der zukünftigen Erna-Samuel-Straße angeschlossen ist, kann eine Freistellung durch das Eisenbahnbundesamt erfolgen. Weitere noch planungsfestgestellte Leitungen wurden bereits verlegt oder werden per heute nicht mehr benutzt. Regelung zur Duldung bzw. Rückbaupflicht der Abwasserleitung befinden sich im Kaufvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Investor. Erst durch die Freistellung von Bahnbetriebsflächen endet die Eigenschaft als Bahnbetriebslage insgesamt mit der Folge, dass die Fläche aus den eisenbahnrechtlichen Fachplanungsprivileg entlassen werden kann bzw. entlassen wird und damit die Planungshoheit vom Fachplanungsträger – Eisenbahnbundesamt – auf das Land Berlin übergeht. Nach der Freistellung der restlichen Flächen durch das Eisenbahnbundesamt wird dann der Bebauungsplan 1-45VE festgesetzt.

 

Herr BV Diedrich (Die Linke) fragt nach der Zweckentfremdung von Wohnungen und bittet um Auskunft. Herr Spallek teilt mit, dass ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes gefasst wurde. Es gibt jetzt einen Rechtsschutz. Die Urteilsbegründung sei ihm heute zugegangen. Herr Spallek vermittelt dem Ausschuss, dass er bisher noch nicht die Zeit gefunden hat, den Beschluss zu studieren. In der Wilhelmstraße handelt es sich um eine ungenehmigte Ferienwohnungsnutzung. Das Gericht geht davon aus, dass es sich hier überwiegend um eine mittelfristige Wohnnutzung handelt. Herr Spallek teilt weiter mit, dass sein Amt prüfen wird, in wie weit die Argumentation in allen Punkten, die das BA angefügt hat, schlüssig ist.

 

Frau Lier teilt mit, dass andere Bundesländer auch mit diesem Problem zu kämpfen haben. Das BA habe sich die Bauordnung in Verbindung mit der Betriebsordnung angeschaut. Die Betriebsverordnung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung extra hinsichtlich der Ferienwohnungen geändert und meint, Ferienwohnungen mit mehr als 12 Betten seien Beherbergungsstätten. Die Betriebsverordnung fordert dann gewisse brandschutztechnische Anlagen und Verhaltensregeln. Die  Voraussetzung ist immer, dass es sich um eine Beherbergungsstätte handelt. Das Bezirksamt hat das zum Anlass genommen zu versuchen, den Beherbergungsstätten-Begriff bauordnungsrechtlich zu definieren, weil die planungsrechtliche Definition „Ferienwohnung“ höchstrichterlich ausgeklagt sei. Das Bezirksamt meint aber, eine Betriebsverordnung ist Bauordnungsrecht, damit Landesrecht und das greift in die Bauordnung mit ein und gibt der Beherbergungsstätte eine bauordnungsrechtliche Definition. Das hat das Verwaltungsgericht nicht mitgetragen. Sie haben zwischen über- und untergeordnetes Recht unterschieden. Das Bezirksamt hat versucht, die Betriebsverordnung mit zur Auslegung der Bauordnung zu nutzen. Das VG meint aber, eine Bauordnung gibt das nicht vor. Eine Verordnung kann das nicht ändern, also bleibt auch bauordnungsrechtlich eine Ferienwohnung eine Wohnung.

Frau Lier bemerkt, dass das Bezirksamt alles, was mit diesem Vorgang zu tun hat gesammelt hat. Auch bemerkt sie, seit das Bezirksamt Mitte dieses Verfahren führt, meint eine Mieterin, dass in dem Haus ruhigere Feriengäste sind. Das hängt wahrscheinlich auch mit den nunmehr langfristig abgeschlossenen Vermietungsverträgen zusammen.

 

Eine weitere Frage wird gestellt, wie das Bezirksamt dazu stehe, wenn in der Innenstadt Mietwohnungen umgewidmet werden und die dann den Bürgern als Mietwohnungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Herr BzStR Spallek teilt mit, dass das Bezirksamt wie die Große Koalition auf Landesebene für den Erhalt von Mietwohnungen Berlin im Innenstadtbereich. Man setzt sich dafür ein, dass es weiterhin möglich sein wird, auch im Innenstadtbereich eine Mischung zu erhalten – arbeiten und wohnen, Luxus und Nichtluxus -.Man glaubt, dass diese spezielle Mischung erhaltens- und schützenswert bleiben sollte.

 

Herr BV Reschke (CDU) bittet, wenn Herr Spallek die Urteilsbegründung durchgearbeitet hat, noch vor der nächsten BVV eine kurze E-Mail an die Fraktionen zu senden. Herr Spallek sagt dem so zu.

 

Herr BD Bausch (Grüne) fragt, welche Möglichkeiten weiter zukünftig bestehen. Man sollte schon weiter für die Zukunft beitragen. Herr Spallek meint, falls das BA zu der Auffassung kommen, dass die jetzige Rechtslage nicht ausreichend ist, um den berechtigten Schutzbedürfnissen der Bewohner/-innen Geltung zu verschaffen, eine Initiative starten, dass im Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Rechtsgrundlage verabschiedet wird, dann wäre er dem Ausschuss sehr dankbar und begrüße es außerordentlich.

 

 
 

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